Auch ich kann bestätigen, dass in NRW kinderreiche Kollegen, die jahrelang widersprochen hatten, bis zu 15000€ Nachzahlungen erhielten.
Doch wie sind die Familienzuschläge in NRW überhaupt verfassungsrechtlich zu begründen? Sie führen ja Abstandsgebote völlig ad absurdum, wenn z.B. der kinderreiche A13er mit einer hohen Mietenstufe eine höhere Besoldung als der kinderlose A16er erhält. Hier wird ja nicht mehr qua Amt sondern nach Kinderreichtum besoldet, was eine absurde Diskriminierung Kinderloser bedeutet. Ich verstehe nicht, warum hier nicht vehementer dagegen vorgegangen wird?