Moin,
da mein
Thread aus dem letzten Jahr geschlossen wurde, möchte ich gerne diesen hier eröffnen und als Aufhänger zum Austausch der bremischen Landesbeamten zum Thema Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung bzw. Antrag auf amtsangemessene Alimentation nutzen.
Um an meinen letzten Post aus o. g. Thread anzuknüpfen:
Ich habe bis heute zu meinem Widerspruch für das Jahr 2022 genau
nichts gehört. Keine Eingangsbestätigung, kein Bescheid, keine sonstigen schriftlichen Einlassungen. Eine kurze Umfrage unter anderen Betroffenen ergab dasselbe.
Von Durchführungshinweisen von SF, auf die Performa Nord in den Gesprächen abgestellt hat, habe ich auch noch nichts gehört. Seit der Einführung des
BremBBVAnpG 2022 und dem zugehörigen
Rundschreiben 13/2022 von SF habe ich keine offizielle Kommunikation mehr vernommen, die sich mit dem Thema Alimentation beschäftigt.
Nichtsdestotrotz arbeite ich derzeit an meinem Widerspruch für das Jahr 2023, den ich erneut auf meiner "bremisierten" Fassung des Musterwiderspruchs des DRB NRW vom letzten Jahr basiere. Der Musterwiderspruch des DRB NRW für 2023 enthält nur bedingt Neues gegenüber dem Muster des Vorjahres. Wer ihn sich ansehen mag, findet ihn
hier.
Evtl. sind die dortigen Einlassungen zum Thema "Widerspruch für die Folgejahre" und die dafür angeführten Gerichtsurteile für den einen oder anderen interessant. Im Zweifelsfall folge ich aber weiterhin den Ausführungen des BVerfG, jedes Jahr einen Widerspruch einzulegen/Antrag zu stellen.
Die zur Verfügung stehenden bremischen Muster haben mir bislang eher nicht zugesagt, teils sind sie auch noch nicht für 2023 aktualisiert worden - sofern das denn hilfreich wäre, jenseits der Jahreszahl.
Ich freue mich über Beiträge!