Autor Thema: Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?  (Read 6331 times)

Corsi

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als jemand der auf der anderen Seite des Tisches im Vorstellungsgespräch sitzt:

Unbedingt alles ansprechen. So ein Bewerbungsgespräch gleicht einer Verhandlung, Sie sind kein Bittsteller.
Sie können selbstbewusst fragen, denn es herrscht Mangel an Fachkräften. Also sagen Sie, was Ihre Bedingungen sind.
Mir sind solche Bewerber lieber als jemand, dem ich im Gespräch dann die Tariftabelle erklären muss und die dann beim Erwähnen des Gehaltes aus allen Wolken fallen.
Und wie bereits schon erwähnt, nachträglich ist immer schwer... vorher müssen alle Fragen geklärt werden.

Wenn das dann eine Behörde oder Institution abschreckt, dann war es nicht der richtige Arbeitgeber.
Bewerbungsgespräche gehen in beide Richtungen. Der Betrieb bewirbt sich genauso um Sie, wie Sie beim Betrieb.

browny

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Da kann ich Corsi nur Zustimmen, nach dem offiziellem Teil des Auswahlverfahren findet ja noch die "haben sie noch Fragen-Runde" statt. Das ist genau der Zeitpunkt z.B. Gehaltsfragen, Stufen etc. pp. anzusprechen / abzusprechen.
Viel Erfolg

cyrix42

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Kann Arbeit ersparen und aber auch Kandidaten vergraulen.

Jep. Stimme ich zu. Aber das heißt ja nicht, dass es nicht so ist...

troubleshooting

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Ich versteh das Unverbindliche nicht. Man gibt mit der Bewerbung ja zumindest mal einen Lebenslauf ab. Darin sind ja auch Tätigkeiten gelistet. Anhand derer der AG eine Einstufung der Erfahrung vornehmen kann, vorbehaltlich der Bestätigung durch die im Zusagefall nachzureichenden Belege.

Da gibts kein Rumgeeiere etc. Der Job ist in EG xy, ihre Erfahrung erlaubt eine Einstufung in z! Ist das für Sie in Ordnung?

Ich würde als AN nie nie nie ohne eine konkrete Zahl ein Arbeitsvertrag unterschreiben. Anders herum, ist es für die AG schlicht dämlich. Der ausgewählte Bewerber hört Wochen hinterher seine Einstufung und kommt gar nicht erst  zum Arbeitsbeginn. Klar, kann man das ganze Bewerbungsverfahren nochmal neu starten, schließlich hat Kandidat B oder C ja schon eine Absage bekommen.

cyrix42

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Nu, wir reden hier über zwei verschiedene Stellen im Stellenbesetzungsverfahren: Vorstellungsgespräch und Vertragsunterzeichnung sind zeitlich deutlich voneinander getrennt. Ich habe es schon häufiger erlebt, dass in ersterem keine tarifliche Bewertung, sondern nur eine fachliche für die Bewerber_innen vorgenommen wurde. Und wenn, nachdem auch die Mitbestimmung ihr OK gegeben hat, die/der Erstplatzierte die Zusage erhält, kann diese Person dann mit der Personalabteilung absprechen, welche Stufe es denn dann wird. Wird man sich da nicht einig, sagt die Person halt ab, und Listenplatz Nr. 2 wird angefragt...

MoinMoin

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Kann Arbeit ersparen und aber auch Kandidaten vergraulen.

Jep. Stimme ich zu. Aber das heißt ja nicht, dass es nicht so ist...
Bei uns (im IT Bereich) ist die Erkenntnis in der Verwaltung gereift, dass wir uns um MA bewerben und nicht der Bewerber bei uns um einen Arbeitsplatz .
Seit dem geht die Personalverwaltung sprechfähiger in die VGs.

MoinMoin

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Ich versteh das Unverbindliche nicht. Man gibt mit der Bewerbung ja zumindest mal einen Lebenslauf ab. Darin sind ja auch Tätigkeiten gelistet. Anhand derer der AG eine Einstufung der Erfahrung vornehmen kann, vorbehaltlich der Bestätigung durch die im Zusagefall nachzureichenden Belege.

Da gibts kein Rumgeeiere etc. Der Job ist in EG xy, ihre Erfahrung erlaubt eine Einstufung in z! Ist das für Sie in Ordnung?
Also ich habe es schon mal so erlebt, dass eine Person eben keine förderliche Zeiten eingefordert hatte (und dann Stufe 3 bekam) eine zweite klar kommuniziert hat, dass sie nur mit Stufe 5 (weil entsprechende Zeiten da waren) gefordert hat und auch die Stufe 5 bekam.
Nach einer gewissen Zeit hat erstere bemerkt, dass sie mehr hätte bekommen können und gemault. Jetzt hat sie die 16.5 Zulage und 8 Monate halt weniger Geld verdient.
Denn aktiv schmeißt die Verwaltung das Geld denen nicht hinterher.

Eastwestgate

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Hallo nochmal und Danke für die Antworten, sehr interessant.
Ich hatte mein Gespräch heute und es waren drei Leute anwesend, Fachleitung, Personaler, Gesamtleitung.
Nach dem Gehalt habe ich nicht gefragt, aber wie das weitere Verfahren ist: Antwort in 1-2 Wochen, danach ein schriftliches Angebot. Für mich klang es so, als wenn man erst bei einer Zusage kurzfristig kontaktiert wird und danach ein schriftliches Angebot erhält. Daher würde ich es bei einer Zusage sofort ansprechen, bevor etwas schriftlich vorbereitet wird.
Meines Wissens nach und ich habe es auch in den Anworten gelesen (nochmals Danke!), dass man seine Entgeltstufe behält. Also wenn ich jetzt eine E12,6 habe, würde ich in der E12 automatisch die 6 als Entgeltstufe behalten? Was könnte ich denn fordern, um nicht im gleichen Level zu bleiben? Oder ist die im Stellenangebot ausgeschriebene Gehaltsstufe in Stein gemeisselt??

MoinMoin

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Also wenn ich jetzt eine E12,6 habe, würde ich in der E12 automatisch die 6 als Entgeltstufe behalten?
Nein, du würdest in Stufe 1 kommen, außer wenn du einschlägige Berufserfahrung hast, dann kommst du in Stufe 3.

Zitat
Was könnte ich denn fordern, um nicht im gleichen Level zu bleiben?
Du kannst fordern, dass der AG dir bei einem öD-öD Wechsel deine Stufe übernimmt (Laufzeit beginnt von vorne)
er muss es aber nicht machen.
Oder du kannst fordern, dass er förderliche Zeiten anerkennt,
er muss es aber nicht machen.
Zitat
Oder ist die im Stellenangebot ausgeschriebene Gehaltsstufe in Stein gemeisselt??
Stufe oder Entgeltgruppe?

Eastwestgate

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Ich bin eher überqualifiziert, erfülle das Stellenprofil, habe einschlägige >10 Berufserfahrung öD und keine Lust mich gehaltlich zu verschlechtern  :(
Ich meinte die Entgeltstufe, in meinem Fall ist es die 6 und in der Stellenausschreibung steht die Entgeltstufe nicht dabei. Diese nimmt man dann nicht automatisch mit? Nur bei internen Bewerbungen? Ich meinte ob man eine Gehaltsgrupöe höher fordern kann, statt z.B. einer E12 die E13.

« Last Edit: 27.11.2023 18:51 von Eastwestgate »

cyrix42

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Da die Stufe individuell ist — und z.B. von der einschlägigen und förderlichen Berufserfahrung bei Stellenübernahme abhängt — kann sie gar nicht in der Stellenausschreibung stehen. Die Entgeltgruppe dagegen leitet sich (i.W.) von den durch den AG übertragenen Aufgaben ab. Hier kann in der Ausschreibung natürlich schon drinstehen, was der AG gedenkt, an Aufgaben übertragen zu wollen — und in welche Entgeltgruppe dies dann führt (wenn man mal voraussetzt, dass ggf. notwendige Voraussetzungen in der Person erfüllt sind).

Fordern kannst du natürlich immer viel — aber typischerweise wird sich der AG nicht dazu bewegen lassen, dir andere Aufgaben, die dann in eine höhere Entgeltgruppe führen würden, zu übertragen, als er das laut Stellenprofil vor hatte und wofür er gerade eine neue Person sucht.

Eastwestgate

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Ja, verständlich, vielen Dank!
Ich habe noch eine weitere Frage: Wenn ich vom TV-öD -K in den TV-L wechseln würde, müsste ich dann erst kündigen und dann die Probezeit 6 Monate mitmachen oder liefe das anders?
Abgeordnet werden meines Wissens nach Beamte.

MoinMoin

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AG Wechsel ist immer mit Kündigung verbunden.

KSchG gilt nach 6 Monaten beim gleichen AG.

Abordnung geht auch bei Angestellten, es ist aber keine dauerhafter Wechsel.

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Abordnung ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Hier im Bundesland ist es oft so, dass du für ein halbes Jahr abgeordnet wirst, mit dem Ziel der Versetzung. Also quasi Probezeit mit Sicherheitsnetz.

MoinMoin

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Abordnung ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Hier im Bundesland ist es oft so, dass du für ein halbes Jahr abgeordnet wirst, mit dem Ziel der Versetzung. Also quasi Probezeit mit Sicherheitsnetz.
Abordnung mit dem Ziel der Versetzung geht nur, wenn nicht der AG gewechselt wird.
Denn man kann nicht zu einem anderen AG versetzt werden!