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BaW begeht Ordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß).

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Umlauf:
1 Punkt ist aber noch günstig.
Nach einer Sekunde rot sind eigentlich 2 Punkte auf dem Sammelkonto.

Aber das geht im Regelfall nicht an den Dienstherren.

Zinc:
Ich dachte, dass es sich um einen anderen Rotlichtverstoß handelt  ;D

Und zu Herrn X... Wenn ich mal kurz überlege, was sich bei uns "strafrechtlich" schon geleistet wurde, ist so eine Ordnungswidrigkeit im Vergleich wirklich nur ein kleiner Pups. Gerade sowas wie mit dem Auto bei rot über die Ampel fahren, ist glaube ich bei uns in der Behörde schon den meisten passiert. Letztens wurde einer wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort am AG verurteilt. Er ist dann in Berufung gegangen und erst dann hat man hier im Haus mit ihm das Gespräch gesucht. Da gab es aber auch keine Konsequenzen.

Schmitti:
Offensichtlich ist X nicht fit genug, um mit dem Fahrrad den zwei Fußgängerzivilpolizisten einfach abzuhauen. Daher ist die sofortige Entlassung aus gesundheitlichen Gründen angezeigt.
Je nach Ausgestaltung des Fußgängerüberwegs hätten die Polizisten darauf aufmerksam machen müssen, dass der nicht auf dem Rad, sondern schiebend zu nutzen ist. Haben sie das nicht, sind sie sofort zu entlassen.
Der Dozent, der einen solchen Sachverhalt derart unvollständig darstellt, ist wegen Unvermögen auch gleich zu entlassen.
Und der bereits "angezählte" Vorbereitungsdienstleistende, der diesen Sachverhalt ohne eigene Einschätzung ins Internet bringt, ist auch direkt zu entlassen.

Einfach immer alle gleich entlassen. Damit macht man nix verkehrt.

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