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[BW] Tipps für Ehe und Familienplanung von Beamten und Angestellten?

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Saggse:
Ein paar Ergänzungen noch:

Elterngeld wird vom Netto berechnet, wobei es eine Obergrenze gibt. Wenn die Mutter beabsichtigt, 12 Monate Elterngeld zu beziehen, sollte sie im vorangegangenen Jahr in Steuerklasse 3 gehen - es sei denn, sie verdient soviel, dass sie auch in Steuerklasse 4 (oder 5) die Obergenze für das Elterngeld erreicht, und selbst dann sollte man überlegen, ob man mehr als ein Kind möchte und welche Verdienste für die Elterngeldberechnung beim zweiten Kind herangezogen werden!

Ist das Kind in der Familienversicherung der GKV, ist zu beachten dass das Kinderkrankengeld ebenfalls aus dem Netto berechnet wird. Hier dürfte es in den meisten Fällen sinnvoll sein, dass der Beamte Steuerklasse 5 wählt.

Die Wahl der Steuerklasse hat keinerlei Einfluss auf die Steuerlast, sondern nur auf dem Zeitpunkt, zu dem die Steuern entrichtet werden!

Persönliche Meinung: Wenn möglich, sollte man das Kind in die Familienversicherung der GKV nehmen. (Bei A13 sollte man unter der Grenze liegen, ab der das nicht mehr geht. Die Familienzulage zählt hier meines Wissens nicht mit rein.)

Saxum:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.11.2023 12:09 ---Also ich bin Angestellter und bei meiner PKV zahlt der AG mehr als 50% dazu und ich nur im worst case 50% selber.

--- End quote ---

Das ist grundsätzlich richtig, man kann auch erwähnen, dass bei erfüllten Voraussetzungen der gesetzliche Rententräger einen Zuschuss von derzeit 8,1% der Rente sofern vorhanden zur PKV trägt. Trotzdem liegt der PKV Beitrag bei 100%, weil man diesen an die PKV zahlen muss. Da wird nicht unterschieden zwischen Arbeitnehmer, Selbstständigen, Beamter mit Pauschaler Beihilfe oder ähnliche Konstellationen.

Im Gegensatz zu den Beihilfekonformen Tarifen wird kein "Rest" von 20%, 30% oder 50% abgesichert, weil es eine Vollversicherung ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: Saxum am 27.11.2023 16:41 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 27.11.2023 12:09 ---Also ich bin Angestellter und bei meiner PKV zahlt der AG mehr als 50% dazu und ich nur im worst case 50% selber.

--- End quote ---

Das ist grundsätzlich richtig, man kann auch erwähnen, dass bei erfüllten Voraussetzungen der gesetzliche Rententräger einen Zuschuss von derzeit 8,1% der Rente sofern vorhanden zur PKV trägt. Trotzdem liegt der PKV Beitrag bei 100%, weil man diesen an die PKV zahlen muss. Da wird nicht unterschieden zwischen Arbeitnehmer, Selbstständigen, Beamter mit Pauschaler Beihilfe oder ähnliche Konstellationen.

Im Gegensatz zu den Beihilfekonformen Tarifen wird kein "Rest" von 20%, 30% oder 50% abgesichert, weil es eine Vollversicherung ist.

--- End quote ---
Fazit: Der Beamte muss 100% seiner PKV Beiträge selber zahlen, der Angestellte bekommt 50% vom AG dazu.
Der Beamte muss aber nicht 100% seiner Leistung versichern, der Angestellte schon.  8)
Also kinderlose Single Beamter: 50% Beihilfe / 50% PKV
Angestellter: 50% PKV AG Anteil / PKV 50% selber.  ;D

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