Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
§ 42 BLV horizontaler Laufbahnwechsel
(1/1)
SiBe21:
Hallo,
wenn ein Beamter nach § 42 BLV in eine andere Laufbahn in der selben Laufbahngruppe versetzt wird, behält dieser die Erfahrungszeiten (Besoldungsstufe) sowie seine Besoldungsgruppe bei?
Oder wird dieser ins Eingangsamt versetzt?
Also wird z.B. aus einem A12 Beamten dann ein A9 Beamter?
Danke!
Simba:
Das Beamtenverhältnis wird fortgesetzt und somit bleibt alles wie es ist, AUSSER man bewirbt sich explizit auf einen niedrigeren Dienstposten UND ist mit einer freiwilligen Rückstufung einverstanden.
Findet dieser Wechsel in den Geltungsbereich des Bundes statt, dann unter Beibehaltung der Bezüge durch Zahlung einer sich verzehrenderen Ausgleichszulage. (§ 19b Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes. (1) Verringert sich auf Grund einer Versetzung, die auf Antrag erfolgt, die Summe aus dem Grundgehalt, den grundgehaltsergänzenden Zulagen und der auf diese Beträge entfallenden Sonderzahlung, ist eine Ausgleichszulage zu gewähren….)
Der Zoll z.B. übernimmt nur noch Beamte in A7 im mD, A9 im gD!
Nur im hD, da übernimmt man bis A14…😆
Wo soll es denn hingehen?
SiBe21:
Vielen Dank für deine Antwort!
--- Zitat ---Wo soll es denn hingehen?
--- End quote ---
Vom Bund zum Bund ;D
Besitze 2 Laufbahnbefähigungen im gD und wollte wissen wie einfach man zwischen diesen wechseln kann und was es für Auswirkungen/Nachteile hat.
Zugegebenermaßen ein Sonderfall.
Simba:
Technischer und nichttechnischer Dienst?
Dann kommt es halt jetzt drauf an was die neue Behörde sucht.
Haben die eine gebündelte A9-A11 Stelle ausgeschrieben und du bist A13, dann wärst du ja schön doof!
Ansonsten musst du beim Laufbahnwechsel explizit nicht ins Eingangsamt wenn der neue DP das hergibt was du bereits bist.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version