Autor Thema: Bin befristet und gleiche Stelle wird unbefristet ausgeschrieben  (Read 5662 times)

Dominik

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Ich würde dem Vorgesetzten keinen bösen Willen unterstellen.  Man muss sich als Führungskraft schon eigeniniativ in Tarifrecht einarbeiten und wird es trotzdem nicht aus dem Effeff beherrschen.  Aber eigentlich kümmert sich das Personalreferat oder -Dezernat um das Tarifrecht.

Eigentlich reicht da ja schon gesunder Menschenverstand zu, dass ich, bevor ich eine Stelle unbefristet ausschreibe, meine befristeten Mitarbeiter/innen in gleicher Position vorher entfriste. So handhaben wir das zumindest vor einer Ausschreibung.

Valrak

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Ich würde empfehlen, eine Bewerbung abzugeben und das Bewerbungsverfahren einfach durchzuziehen.

Eine einfache Entfristung wäre zwar unkompliziert, ist aber im öffentlichen Dienst oftmals nicht möglich. Benny86 sitzt aktuell auf einer befristeten Elternzeit-Vertretungs-Stelle. Jetzt wird durch Altersabgang eine unbefristete Stelle frei.

Als Personalrat bin ich der Meinung, dass diese Stelle ausgeschrieben werden soll. Möglicherweise gibt es in der Behörde noch andere befristet Beschäftigte, die Interesse haben und möglicherweise gibt es auch Beschäftigte, die bisher eine geringer vergütete Stelle haben und Interesse an einer Stelle mit höherer Eingruppierung haben.

Wenn Benny86 auf seiner befristeten Stelle bisher gute Leistungen gezeigt hat, dann hat er sicherlich auch gute Chancen, die Stelle zu erhalten. Ich fände es allerdings ungerecht, wenn andere Interessenten keine Möglichkeit zur Bewerbung erhalten, wenn die Stelle direkt an Benny86 vergeben wird.

seberus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41
Klar, auf jeden Fall drauf bewerben.
Bei uns in der Dienststelle werden unbefristete Stellen auch immer ausgeschrieben. Es könnte ja noch eine zweite befristete Person geben, die Interesse an der Stelle hätte. Und so hat dann jeder die Chance sich zu bewerben.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Ok, eine interne Ausschreibung kann ich verstehen, um befristete Mitarbeitende gleichermaßen die Möglichkeit zu geben, sich für die Stelle zu interessieren. Allerdings ist weder eine Höhergruppierung, wie Valrak sie ins Spiel bringt, noch ein_e Externe_r gleichermaßen vom Gesetz vorgegeben bevorzugt zu behandeln wie eine derzeit befristet beschäftigte Person. Insofern sollte sich die Ausschreibung auch nur erst einmal an jene Personengruppe richten; und alle anderen kommen dann zum Zug, wenn die Stelle nicht mit einer solchen Person besetzt werden konnte. Ansonsten macht sich der AG angreifbar und der/die Threadersteller_in kann gegen die Besetzung klagen.

IchWärDannSoweit

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Ich war bis vor knapp einem Jahr in der gleichen Situation. War an einer Uni als Elternzeitvertretung befristet angestellt und die exakt gleiche Stelle wurde unbefristet extern ausgeschrieben. Ich habe mich damals für diese Stelle beworben und wurde zum Gespräch eingeladen. Bekommen habe ich die Stelle nicht, sondern eine Freundin der Abteilungsleiterin (ohne Erfahrung). Heute bin ich über diese Entwicklung froh. Habe einen neuen Arbeitgeber, der meine Arbeit auch wertschäzt - bin unbefristet und 4EGs höher.

Lange Rede kurzer Sinn, an deiner Stelle würde ich Interesse bekunden und meine Bewerbung schnellstens einreichen. Es wird ja sicher eine Abgabefrist bestehen?

Benny86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Hallo zusammen und vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe in der Zwischenzeit meine Bewerbung eingereicht und mit Abteilungsleiter, Dienststelle und Personalrat gesprochen.
Abteilungsleiter sagt, er will mich haben.
Dienststelle sagt, dass Ausschreibung notwendig ist. Jedoch würde ich bei gleicher Eignung gegenüber Externen bevorzugt eingestellt. Da ich lt. TD und Ausschreibung alles erfülle, habe ich bei den Auswahlkriterien ohnehin 100% erfüllt.
Personalrat sagt, Ausschreibung ist wichtig um potentiell internen Angestellten die Möglichkeit zu geben sich auch zu bewerben. Im Endeffekt würde dann die Auswahl zwischen den internen Bewerbungen erfolgen.
Fazit ist also, dass der Paragraf kein Freifahrtsschein ist, sich aber die Chancen erheblich verbessern. Finde das Vorgehen so sehr in Ordnung. Die Kommunikation im Voraus hätte jedoch besser sein können…

LG Benny