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[RP] Pension und Rente
Ede65:
Hi in die Runde,
ich plane mit 63 vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Seit 2002 bin ich Beamter in RLP und war vorher 10 Jahre Angestellter in der gleichen Dienststelle.
Davor 10 Jahre in der freien Wirtschaft.
Mit 63 werde ich insgesamt 46 Berufsjahre haben.
Die Fakten:
26 Jahre als Beamter
10 Jahre als Angestellter im ÖD (selbe Diensstelle wie als Beamter)
10 Jahre freie Wirtschaft
Mir ist klar, dass ich als Beamter 14,4 % Abzüge haben werde.
Jetzt die Fragen
1. Können die 10 Jahre als Angestellter in der gleichen Diensstelle
als Ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt werden?
2. Was ist mit dem Rentenanspruch, kann ich den mit 63 überhaupt (mit Kürzung) in Anspruch nehmen.
Vieleicht hat ja jemand das gleiche Problem schon durchgekaut.
Wäre sehr dankbar für Infos.
Grüße in die Runde
LehrerInNRW:
Kurze Nachfrage: Wenn ich richtig rechne ist das Geburtsjahr 65?
McOldie:
Hinsichtlich der Versorgung schau einmal hier rein
https://www.lff-rlp.de/service/versorgungsauskunft
flip:
Sehr ähnlich wie bei mir.
1. Die Jahre im ÖD werden als ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt. ggf. könnten noch Zeiten eines Studiums anerkannt werden. Auf jeden Fall zeitnah Versorgungsauskunft beantragen!
2. Da keine 35 Jahre in der Rentenversicherung zusammenkommen, bekommst du die Rente der DRV erst mit 67 Jahren.
Die 46 Jahre zählen nicht, weder bei der Pension noch bei der DRV, es sind getrennte Zeiten und Systeme.
Saxum:
1. richtig, hier findet in der Regel quasi, warum auch immer, eine "Doppelanerkennung" statt, also einerseits hat man hier in die Rente eingezahlt und anderseits wird es als ruhefähige Dienstzeit anerkannt. Das Studium ist glaube ich eine "kann" Regelung, da muss man tatsächlich mit der zuständigen Stelle darüber reden - aber ja meistens ist jedoch mWn begrenzt auf eine bestimmte Studiendauer.
2. es gibt, um die Aussage von flip zu ergänzen, die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung des Mindestbeitrages in die Deutsche Rentenversicherung, mittels man deren die 35 Jahre ggf. erreichen kann. Ich weiß also nicht welches Alter hier gerade im Raum steht, aber wenn zusammen mit 20 Jahren DRV-fähige-Zeiten hat, kann man theoretisch also noch 15 Jahre "freiwillig einzahlen". Kann auch ggf. weniger sein, weil noch andere Zeiten berücksichtigungsfähig sind (z.B. Kindererziehungszeiten -> nur 1 Elternteil für jeweilig beantragen Zeitraum) und andere Punkte die vor der Verbeamtung anfielen wie Ausbildung, Studium, Schulbesuch, Rehabilitation, Arbeitslosigkeit etc.
Hierzu kann eine Anforderung auf Auskunft bei der DRV mehr Klarheit bringen.
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