Autor Thema: [RP] Pension und Rente  (Read 2334 times)

Rentenonkel

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #15 am: 28.11.2023 05:48 »
Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen: Freiwillige Beiträge können nur bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden, also praktisch nur für das laufende Kalenderjahr und die Zukunft.

Spoiler: Sollte es zu einem Gefühlskonkurs kommen, kann ein Versorgungsausgleich helfen, die 35 Jahre zu erfüllen.

Ausserdem kann es passieren, daß die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung des ÖD ganz oder teilweise auf die Beamtenversorgung angerechnet wird. Dabei ist die Grenze grob die Höchstversorgung abzüglich der 14,4 %.

Das Ganze kann daher echt teuer werden und sollte gut überlegt werden.

Johann

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #16 am: 28.11.2023 12:38 »
Bei den ganzen Abzügen wundert es mich nicht, dass hin und wieder Beamte mit Anfang 60 plötzlich wieder und wieder von Ihrem Psychologen o.ä. für jeweils 3 Monate als arbeitsunfähig erklärt werden.

Wenn der Beamte dann mit 63 vom Dienstherren in den Ruhestand versetzt wird, hat er keine Abzüge. Es ist also wesentlich günstiger zu erkranken.