Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen: Freiwillige Beiträge können nur bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden, also praktisch nur für das laufende Kalenderjahr und die Zukunft.
Spoiler: Sollte es zu einem Gefühlskonkurs kommen, kann ein Versorgungsausgleich helfen, die 35 Jahre zu erfüllen.
Ausserdem kann es passieren, daß die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung des ÖD ganz oder teilweise auf die Beamtenversorgung angerechnet wird. Dabei ist die Grenze grob die Höchstversorgung abzüglich der 14,4 %.
Das Ganze kann daher echt teuer werden und sollte gut überlegt werden.