Jetzt mal rein fiktiv:
Du bist Projektleiter und brichst dir am Tag der Übergabe an den Kunden ein Bein. Aufgrund dieses gebrochenen Beins kannst du die nächsten 8 Wochen nicht zur vereinbarten persönlichen Projektübergabe antreten.
Für dieses Projekt ist ein Passwort vonnöten, das aus irgendeinem Grund nur du kennst.
Es gibt einen Vertrag, der für jede Woche Überziehung eine Strafe von 100.000€ mit sich zieht.
Es wäre dir rein physisch möglich, das Passwort in 3 Sekunden an einen Vertreter zu übermitteln. Es wäre aber auch eine arbeitsbezogene Tätigkeit, dieses Passwort einem Vertreter zu nennen, damit dieser die Übergabe machen und 800.000€ sparen kann.
Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.
Wie wird das Urteil lauten?