Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
Angelsaxe:
--- Zitat von: was_guckst_du am 28.11.2023 12:04 ---...bei einer Abmahnung ist immer (vorher) der PR im Spiel...der war doch nicht etwa bei diesem Sachverhalt einverstanden?
--- End quote ---
Das würde der Sache noch den Deckel aufsetzen!
MoinMoin:
--- Zitat von: Johann am 28.11.2023 11:29 ---Jetzt mal rein fiktiv:
Du bist Projektleiter und brichst dir am Tag der Übergabe an den Kunden ein Bein. Aufgrund dieses gebrochenen Beins kannst du die nächsten 8 Wochen nicht zur vereinbarten persönlichen Projektübergabe antreten.
Für dieses Projekt ist ein Passwort vonnöten, das aus irgendeinem Grund nur du kennst.
Es gibt einen Vertrag, der für jede Woche Überziehung eine Strafe von 100.000€ mit sich zieht.
Es wäre dir rein physisch möglich, das Passwort in 3 Sekunden an einen Vertreter zu übermitteln. Es wäre aber auch eine arbeitsbezogene Tätigkeit, dieses Passwort einem Vertreter zu nennen, damit dieser die Übergabe machen und 800.000€ sparen kann.
Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.
Wie wird das Urteil lauten?
--- End quote ---
Organisationsversagen des AGs, dass er es zugelassen hat, dass nur du das Passwort kennst und es kein Fallback gab.
Oder abmahnwürdiges Verhalten des Projektleiters, der dafür gesorgt hat, dass nur er das Passwort kennt und er nicht für eine Vertretung und Fallback gesorgt hat.
Kannst du dir aussuchen.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 28.11.2023 10:56 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2023 10:27 ---
Ich persönlich würde den Personalrat auffordern diesen Sachverhalt als eine Rundmail an alle Mitarbeiter senden, mit dem Hinweis, man sollte doch tunlichst während der AU nichts und auch gar nichts für den AG machen,
--- End quote ---
Für solche Selbstverständlichkeiten bedarf es heute schon einer Info? Verrückte Welt ::) :o
--- End quote ---
Welche Selbstverständlichkeiten? Dass man während einer AU überprüft ob man inzwischen arbeitsfähig ist :o und einen arbeitsversuche macht? :-*
Und dann feststellt, dass man sich überschätz hat und den AG abmahnt, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt hat, weil er es zugelassen hat, dass du arbeiten konntest :-[
BAT:
Du schreibst während der AU.
Also meintest du nicht "während der AU"?
Wenn man feststellt, dass man arbeitsfähig ist, ist man nicht mehr AU.
Pham Nuwen:
--- Zitat von: andrej am 28.11.2023 09:10 ---Tja, hoffe, dass war meinerseits kein Eigentor.
--- End quote ---
Wenn sich hier jemand ein Eigentor geschossen hat, dann der AG mit seinem perfiden Vorgehen.
Was ist das denn für ein Saftladen, in welchem sich der Vorgesetzte nicht aktiv um sein Team kümmert? Aber sich offenbar auf der andere Seite aktiv um die Einleitung von Abmahnungen kümmern kann? Wahrscheinlich wird dann auch noch mit "den Händen gerungen", wo denn die ganzen Fachkräfte blieben ...
Ganz ehrlich - schreib Bewerbungen (und fordere schonmal ein Zwischenzeugnis an). Wer will schon unter solchen Bedingungen Leistung zeigen ...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version