Und die Abmahnung ist mEn nur gerechtfertigt, wenn man feststellt, dass die AUB vom Arzt ungültig geworden ist, man also arbeitsfähig war und der Arbeit ferngeblieben ist ohne gültige AUB.
Ohne über die Krankheit bescheid zu wissen, kann mEn diese reine Emailweiterleitung alleine nicht als "Gesundmeldung" gewertet werden.
Wobei man auch nachfragen sollte, ob der Vorgesetzte eine Abmahnung erhalten hat, weil er den AN genötigt hat während seiner Gesundung zu arbeiten.
Aber wie gesagt, das ganze ist entweder ein perfides, abgekartetes Spiel seitens des AGs, weil sie andrej was anhängen wollen, oder einfach ein übergriffiger Sachbearbeiter der sich wichtig machen will.
In NI sieht es bzgl. PR ebenso wie in NRW aus.