Autor Thema: Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!  (Read 10315 times)

tina92

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #60 am: 29.11.2023 15:39 »
Gibt es ein Arbeitsgericht in Deutschland, dass diese Abmahnung für wirksam erklärt?
Selten so einen Schwachsinn gelesen (wenn der Sachverhalt wirklich zu zutrifft).
Der SV ist der:
Jemand arbeitet während seiner AU, kann also als arbeitsfähig angesehen werden und für den AG sieht es so aus, als ob er vor Ende der AUB sich gesundgemeldet hat.
Danach fehlt er aber unentschuldigt, da er sich sich danach nicht weder aufs neue AU meldet und bringt danach keine neue AUB bei.
Ich denke diese SV reicht für eine Abmahnung, dass hier der Fall ein wenig anders liegen kann ist klar.

Ok, dass heißt dann in der Praxis, während einer AU sind sämtliche (wirklich alle) Tätigkeiten, die eine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber auch nur vermuten lassen, strikt zu unterlassen. Wer braucht so ein Arbeitsverhältnis und so einen Arbeitgeber?

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #61 am: 29.11.2023 15:41 »

Ok, dass heißt dann in der Praxis, während einer AU sind sämtliche (wirklich alle) Tätigkeiten, die eine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber auch nur vermuten lassen, strikt zu unterlassen. Wer braucht so ein Arbeitsverhältnis und so einen Arbeitgeber?

Bin ich im falschen Film?

Ein guter Arbeitgeber ist jener, welcher einen im Urlaub oder Krankheitsfall nervt?

tina92

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #62 am: 29.11.2023 15:54 »
Nein, sicher nicht. Aber ich lebe auch nach dem Leitsatz "Geben und Nehmen", solange die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Ein gebrochener Fuß ist nicht Migräne oder 40 Grad Fieber.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich fordere keinen auf, während der AU zu arbeiten. Aber ich schätze es schon, wenn ich jemanden mal anrufen kann, wo bspw. eine Akte ist oder ob noch akut was zu veranlassen ist, wenn der MA ad hoc krank wird.

Faunus

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #63 am: 29.11.2023 17:20 »

Leistungssachbearbeiter JC


 Egal!

Geht ja den AG nichts an, aber hier kann ichs ja schreiben?!
Völlig korrekt und so sollte es auch erst Mal bleiben.

Eine frühere Arbeitsaufnahme war nicht möglich.
Wer das Gegenteil behauptet, muss es auch beweisen.

Mein Vorgesetzter und mein AG wissen natürlich nichts davon.

Weiß Dein VO von der Abmahnung? Trägt er diese mit?



1. Wenn man sich krank meldet, dauert dass auch ein Telefongespräch lang/eine e-mail schreiben lang...

2. Es gibt AG im ÖD, die stellen einem die Möglichkeit im Krankheitsfall, dass man im Intranet nach Einloggen über einen VPN-Zugang ein Formular zur Krankmeldung von zu Hause aus ausfüllen kann und das ärztl. Attests anhängen kann. Natürlich können wir auch Anrufen udn es wird gemacht.
Aber es ist noch keiner auf die Idee gekommen, dass man bei ca. 5 min Händling einen als "gesund" zu klassifizieren.

3. Ich bin weder Jurist, noch kann ich eine rechtl. Auskunft geben, aber mit den beiden Sachverhalten kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Abmahnung mit dieser Begründung an einem Landesarbeitsgericht Bestand haben könnte, aber sicher ist niix.

Hast Du eine Arbeitsrechtschutz?
Bist Du unbefristet angestellt?
Wie viele Jahre bist Du schon im ÖD angestellt?
Dumme Frage: ist das die erste 6-Wochen-Krankschreibung oder ist das schon mehrfach vorgekommen?
Wurde Dir eine "Wiedereingliederungsmassnahme" oder wie immer das heißt angeboten?





BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #64 am: 29.11.2023 18:54 »

Versteh mich bitte nicht falsch, ich fordere keinen auf, während der AU zu arbeiten. Aber ich schätze es schon, wenn ich jemanden mal anrufen kann, wo bspw. eine Akte ist oder ob noch akut was zu veranlassen ist, wenn der MA ad hoc krank wird.

Dann reden wir aneinander vorbei; ich äußere mich nur hier zum Sachverhalt. Also Vorgesetzter und Untergebener, da muss Ruhe herrschen.

Privat unter den anderen Kollegen kann man natürlich was machen. Das würde ich nicht so eng sehen,

wossen

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #65 am: 30.11.2023 06:00 »
Im Lehrerberuf ist es gängige Praxis, möglichst Aufgaben für die zu vertretenden Klassen im Krankheitsfalle zu übermitteln...(ist natürlich keine Pflicht, aber gehört zum 'guten Ton', wenn möglich - und durchaus gängige Praxis: Seitenangabe Buch oder so reicht)

30 Sekunden, einem Kollegen und den Schülern eine Gefälligkeit zu tun, ist ja auch etwas anderes als in der Lage zu sein, 6 Stunden vor Klassen zu stehen.

tina92

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #66 am: 30.11.2023 08:24 »

Dann reden wir aneinander vorbei; ich äußere mich nur hier zum Sachverhalt. Also Vorgesetzter und Untergebener, da muss Ruhe herrschen.
Heißt Ruhe dann für dich, keinerlei dienstliche Kommunikation?

Privat unter den anderen Kollegen kann man natürlich was machen. Das würde ich nicht so eng sehen,
Was die Kollegen privat machen, hat i.d.R. keinerlei dienstlichen Belang.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass kein Arbeitsgericht die Abmahnung durchwinkt. Gibts vergleichbare Fälle?

MoinMoin

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #67 am: 30.11.2023 08:29 »
Ich bin weiterhin der Meinung, dass kein Arbeitsgericht die Abmahnung durchwinkt. Gibts vergleichbare Fälle?
Ich bin der Meinung, dass es nicht für eine fristlose Kündigung reicht, aber je nach Ablauf durchaus eine Abmahnung erstinstanzlich Bestand haben kann.
(aber auch nur weil es der Spid'che Katzentisch ist  8) )

Denn wenn man 2h eingeloggt ist um emails zu sichten und sortieren und verschicken, dann ist was anderes als Ctrl-A und weiterleiten.
Aber darüber wissen wir nichts, weil de rTE sich ausschweigt. (auch bzgl. Bundesland)

ElBarto

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #68 am: 30.11.2023 08:41 »
Also ich glaube da wird versucht einen angeschlagenen Mitarbeiter loszuwerden bevor die Ausfallzeiten mehr werden.

Rechtsprechung hin oder her, die Abmahnung kann keiner mit "normalem" Verstand verfasst haben.

Ich würde sie mindestens intern wenn nicht gerichtlich anfechten lassen. Wenn Rechtsschutz besteht dann würde ich sogar versuchen wegen der psychischen Belastung und "zerrüttetem Verhältnis" eine Entschädigung und eine Abfindung zu kassieren. 

Auf jeden Fall wäre es wichtig Fälle zu sammeln in denen Kollegen ebenfalls in AU-Zeiten in irgend einer Form Arbeit verrichtet haben.
Zusätzlich würde ich mich noch mit einem ärztlichen Gutachten ausstatten das besagt, dass die Weiterleitung der Mails nicht im Widerspruch zur Diagnose und zur "Heilung" standen.

Außerdem wäre zu klären ob die gleichen Tätigkeiten im Urlaub diesen nach Sicht des Arbeitgebers unterbrechen.
Streng  genommen müsste dem nämlich so sein, sagt der AG aber das sei ok, dann würde mich interessieren wie diese Tätigkeiten eine AU unterbrechen sollen.

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #69 am: 30.11.2023 09:11 »

Heißt Ruhe dann für dich, keinerlei dienstliche Kommunikation?
.

Ja.

Sparschwein

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #70 am: 30.11.2023 09:12 »
Kann man eigentlich etwas gegen den Vorgesetzten machen? Sind Nachweise bzgl. der Aufforderung vorhanden? Kranke Mitarbeiter zur Arbeitsaufnahme drängen könnte ggf. auch ein Abmahnungsgrund sein. Vielleicht hat ja der Ersteller gar nicht "freiwillig" die Arbeit aufgenommen, sondern weil ihn die Anfrage des AG so unter Druck gesetzt hat. 

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #71 am: 30.11.2023 09:13 »
Also ich glaube da wird versucht einen angeschlagenen Mitarbeiter loszuwerden bevor die Ausfallzeiten mehr werden.

Rechtsprechung hin oder her, die Abmahnung kann keiner mit "normalem" Verstand verfasst haben.


Vom Ersteren ist auszugehen.

Normaler Verstand, ja. Aber nehmen wir doch diesen Pfandbon-Fall. Wo ist die Grenze des Diebstahls, bei 30 Cent, bei 30 Euro, bei 3000 €?. Und auch bei der Arbeit in AU, 5 Minuten, 1 Stunden, 4 Stunden?

Es ist doch völlig klar, daß so etwas juristisch eine klare Kante hat und haben muss. Ein bisschen schwanger geht nicht.

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #72 am: 30.11.2023 09:14 »
Kann man eigentlich etwas gegen den Vorgesetzten machen? Sind Nachweise bzgl. der Aufforderung vorhanden? Kranke Mitarbeiter zur Arbeitsaufnahme drängen könnte ggf. auch ein Abmahnungsgrund sein.

Die Mitteilung privater Kontaktmöglichkeiten könnte bereits die Bereitschaft zeigen, für arbeitsrechtliche Vergehen offen zu sein.

Oder halt für einen schlecht sortierten Arbeitsplatz.

Saxum

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #73 am: 30.11.2023 09:34 »
Mitschmatsch!

Meines Erachtens nach ist die Abmahnung ist in jedem Falle mindestens unverhältnismäßig.

Eine "Gesundmeldung" gibt es nicht, es ist auch nicht erforderlich die Arbeitsunfähigkeit zu erneuern wenn man noch innert deren Zeitraum befindet. Eine Arbeitsunfähigkeit ist kein Beschäftigungsverbot, hier steht natürlich die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber dem Beschäftigten wie auch allen anderen Kolleg*innen vorrangig. Man war auch der Beschreibung nach nicht Nebenberuflich während der Krankschreibung tätig.

Im beschriebenen Fall würde die Abmahnung meiner persönlichen Einschätzung nach komplett einkassiert werden, da hier a) kein Schaden zu Lasten des AG angefallen ist, b) die Weiterleitung der E-Mails sich im kurzen Zeitlichen stark vernachlässigbaren Rahmen hielt und c) die Arbeitsunfähigkeit weiterhin fortbestanden hat.

Das Weiterleiten der E-Mails, auf Bitten des Vorgesetzten und nach eigener Einschätzung des Beschäftigten war und ist unschädlich gewesen. Wichtig ist in diesem Kontext die Information, dass der Arbeitgeber oder der Vorgesetzte das nicht verlangen kann, es kann freiwillig erbracht werden und widerläuft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht.

Die Abmahnung ist mEn dringlich intern und ggf. extern anzufechten, sie hat keinen Bestand.

Disclaimer: Es ist keine juristische Beratung, sondern eine persönliche Einschätzung - die aber mEn den Tatsachen entspricht und zugunsten des AN ist.

MoinMoin

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #74 am: 30.11.2023 09:37 »
Kann man eigentlich etwas gegen den Vorgesetzten machen? Sind Nachweise bzgl. der Aufforderung vorhanden? Kranke Mitarbeiter zur Arbeitsaufnahme drängen könnte ggf. auch ein Abmahnungsgrund sein.

Die Mitteilung privater Kontaktmöglichkeiten könnte bereits die Bereitschaft zeigen, für arbeitsrechtliche Vergehen offen zu sein.

Oder halt für einen schlecht sortierten Arbeitsplatz.
Oder eine andere Haltung zur Arbeit als du sie hast.
Oder die Bereitschaft nach der Arbeit zum Feierabendbier dazu zustoßen.
Oder ....