Leistungssachbearbeiter JC
Egal!
Geht ja den AG nichts an, aber hier kann ichs ja schreiben?!
Völlig korrekt und so sollte es auch erst Mal bleiben.
Eine frühere Arbeitsaufnahme war nicht möglich.
Wer das Gegenteil behauptet, muss es auch beweisen.
Mein Vorgesetzter und mein AG wissen natürlich nichts davon.
Weiß Dein VO von der Abmahnung? Trägt er diese mit?
1. Wenn man sich krank meldet, dauert dass auch ein Telefongespräch lang/eine e-mail schreiben lang...
2. Es gibt AG im ÖD, die stellen einem die Möglichkeit im Krankheitsfall, dass man im Intranet nach Einloggen über einen VPN-Zugang ein Formular zur Krankmeldung von zu Hause aus ausfüllen kann und das ärztl. Attests anhängen kann. Natürlich können wir auch Anrufen udn es wird gemacht.
Aber es ist noch keiner auf die Idee gekommen, dass man bei ca. 5 min Händling einen als "gesund" zu klassifizieren.
3. Ich bin weder Jurist, noch kann ich eine rechtl. Auskunft geben, aber mit den beiden Sachverhalten kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Abmahnung mit dieser Begründung an einem Landesarbeitsgericht Bestand haben könnte, aber sicher ist niix.
Hast Du eine Arbeitsrechtschutz?
Bist Du unbefristet angestellt?
Wie viele Jahre bist Du schon im ÖD angestellt?
Dumme Frage: ist das die erste 6-Wochen-Krankschreibung oder ist das schon mehrfach vorgekommen?
Wurde Dir eine "Wiedereingliederungsmassnahme" oder wie immer das heißt angeboten?