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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
Sparschwein:
Kann man eigentlich etwas gegen den Vorgesetzten machen? Sind Nachweise bzgl. der Aufforderung vorhanden? Kranke Mitarbeiter zur Arbeitsaufnahme drängen könnte ggf. auch ein Abmahnungsgrund sein. Vielleicht hat ja der Ersteller gar nicht "freiwillig" die Arbeit aufgenommen, sondern weil ihn die Anfrage des AG so unter Druck gesetzt hat.
BAT:
--- Zitat von: ElBarto am 30.11.2023 08:41 ---Also ich glaube da wird versucht einen angeschlagenen Mitarbeiter loszuwerden bevor die Ausfallzeiten mehr werden.
Rechtsprechung hin oder her, die Abmahnung kann keiner mit "normalem" Verstand verfasst haben.
--- End quote ---
Vom Ersteren ist auszugehen.
Normaler Verstand, ja. Aber nehmen wir doch diesen Pfandbon-Fall. Wo ist die Grenze des Diebstahls, bei 30 Cent, bei 30 Euro, bei 3000 €?. Und auch bei der Arbeit in AU, 5 Minuten, 1 Stunden, 4 Stunden?
Es ist doch völlig klar, daß so etwas juristisch eine klare Kante hat und haben muss. Ein bisschen schwanger geht nicht.
BAT:
--- Zitat von: Sparschwein am 30.11.2023 09:12 ---Kann man eigentlich etwas gegen den Vorgesetzten machen? Sind Nachweise bzgl. der Aufforderung vorhanden? Kranke Mitarbeiter zur Arbeitsaufnahme drängen könnte ggf. auch ein Abmahnungsgrund sein.
--- End quote ---
Die Mitteilung privater Kontaktmöglichkeiten könnte bereits die Bereitschaft zeigen, für arbeitsrechtliche Vergehen offen zu sein.
Oder halt für einen schlecht sortierten Arbeitsplatz.
Saxum:
Mitschmatsch!
Meines Erachtens nach ist die Abmahnung ist in jedem Falle mindestens unverhältnismäßig.
Eine "Gesundmeldung" gibt es nicht, es ist auch nicht erforderlich die Arbeitsunfähigkeit zu erneuern wenn man noch innert deren Zeitraum befindet. Eine Arbeitsunfähigkeit ist kein Beschäftigungsverbot, hier steht natürlich die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber dem Beschäftigten wie auch allen anderen Kolleg*innen vorrangig. Man war auch der Beschreibung nach nicht Nebenberuflich während der Krankschreibung tätig.
Im beschriebenen Fall würde die Abmahnung meiner persönlichen Einschätzung nach komplett einkassiert werden, da hier a) kein Schaden zu Lasten des AG angefallen ist, b) die Weiterleitung der E-Mails sich im kurzen Zeitlichen stark vernachlässigbaren Rahmen hielt und c) die Arbeitsunfähigkeit weiterhin fortbestanden hat.
Das Weiterleiten der E-Mails, auf Bitten des Vorgesetzten und nach eigener Einschätzung des Beschäftigten war und ist unschädlich gewesen. Wichtig ist in diesem Kontext die Information, dass der Arbeitgeber oder der Vorgesetzte das nicht verlangen kann, es kann freiwillig erbracht werden und widerläuft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht.
Die Abmahnung ist mEn dringlich intern und ggf. extern anzufechten, sie hat keinen Bestand.
Disclaimer: Es ist keine juristische Beratung, sondern eine persönliche Einschätzung - die aber mEn den Tatsachen entspricht und zugunsten des AN ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 30.11.2023 09:14 ---
--- Zitat von: Sparschwein am 30.11.2023 09:12 ---Kann man eigentlich etwas gegen den Vorgesetzten machen? Sind Nachweise bzgl. der Aufforderung vorhanden? Kranke Mitarbeiter zur Arbeitsaufnahme drängen könnte ggf. auch ein Abmahnungsgrund sein.
--- End quote ---
Die Mitteilung privater Kontaktmöglichkeiten könnte bereits die Bereitschaft zeigen, für arbeitsrechtliche Vergehen offen zu sein.
Oder halt für einen schlecht sortierten Arbeitsplatz.
--- End quote ---
Oder eine andere Haltung zur Arbeit als du sie hast.
Oder die Bereitschaft nach der Arbeit zum Feierabendbier dazu zustoßen.
Oder ....
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