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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!

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tina92:
Gut dargelegt, ganz meine Meinung.

BAT:

--- Zitat von: Saxum am 30.11.2023 10:41 ---Die objektive Feststellung, dass die Gesundheit wieder soweit hergestellt ist, dass eine Arbeitsleistung nicht negiert werden kann. Ein (kurzes) weiterleiten von E-Mails, erfüllt meiner Einschätzung nach nicht im ausreichenden Maße die objektive Feststellung, zudem diese einseitig ausfällt. Hierbei ist die Einschätzung des Arztes mit seiner Prognose der Arbeitsunfähigkeit ausschlaggebend.

--- End quote ---

Braucht man etwas objektiv feststellen oder etwas negieren, wenn es erbracht wird?

Wo setzt du die Grenze für das Tätigwerden? Bei 5 Minuten, bei 50 Minuten oder bei 5 Stunden?

Wir haben doch schon ein ausreichendes, vergleichbares Urteil mit dem Pfandbon. Sicherlich etwas anders gelagert, aber die Grenze NULL wird hier doch ganz klar bejaht (meines Wissens sogar mit einer fristlosen Kündigung und nicht nur mit Abnehmung).

Buero 72:

--- Zitat von: BAT am 30.11.2023 13:23 ---
--- Zitat von: Saxum am 30.11.2023 10:41 ---Die objektive Feststellung, dass die Gesundheit wieder soweit hergestellt ist, dass eine Arbeitsleistung nicht negiert werden kann. Ein (kurzes) weiterleiten von E-Mails, erfüllt meiner Einschätzung nach nicht im ausreichenden Maße die objektive Feststellung, zudem diese einseitig ausfällt. Hierbei ist die Einschätzung des Arztes mit seiner Prognose der Arbeitsunfähigkeit ausschlaggebend.

--- End quote ---

Braucht man etwas objektiv feststellen oder etwas negieren, wenn es erbracht wird?

Wo setzt du die Grenze für das Tätigwerden? Bei 5 Minuten, bei 50 Minuten oder bei 5 Stunden?

Wir haben doch schon ein ausreichendes, vergleichbares Urteil mit dem Pfandbon. Sicherlich etwas anders gelagert, aber die Grenze NULL wird hier doch ganz klar bejaht (meines Wissens sogar mit einer fristlosen Kündigung und nicht nur mit Abnehmung).

--- End quote ---

Hier ist der SV doch ein ganz anderer! Diese Pfandbon-Geschichte und auch das gestohlene Brötchen, wie klein diese Beträge auch gewesen sein mögen, habe eine Schaden angerichtet. Über Sinn und Unsinn wollen wir jetzt nicht diskutieren.
Wenn jemand halb-freiwillig während seiner AU ins Postfach schaut und paar Mails weiterleitet, mag das zwar rechtlich nicht ganz sauber sein, aber moralisch überhaupt nicht mit der Pfand-Bon-Sache vergleichbar! Im Gegenteil der AG hat sich hier einen groben Schnitzer geleistet, der Vertrauensverlust ist m. M. n. nicht wieder gutzumachen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier mit einem klärenden Gespräch nicht gereicht hätte. Im Übrigen ist es aus solchen Gründen bei uns Pflicht, eine Gesundmeldung ans Personalreferat zu schicken, falls man vorzeitig die AU beendet. Keine Meldung - noch AU. Im Höchstfall bekommt bei uns der/die Vorgesetze eins auf den Deckel, dass sie ihre Leute in Ruhe lassen sollen!

BAT:
Nun nehmen wir mal an (was ich moralisch auch unterstütze), der AG handelt unsozial, die Abmahnung ist nicht gerechtfertigt, wird dann auch gerichtlich kassiert.

Wäre das dann nicht der gerichtliche Beweis, dass man zukünftig AN in einem gewissen Umfange auffordern könne in der AU tätig zu werden, hier vielleicht ein paar Mails, dort mal einen VA abschließen und da mal 20 Minuten auf die Streumaschine. Dann das ist ja nach so einiger Auffassung keine Arbeitsleistung.

Alien1973:
Der AN hat zwar auf Bitten des Vorgesetzten gehandelt, aber es war dennoch freiwillig. Hätte er ja nicht müssen, nur steht er halt dann gegenüber seinem Vorgesetzten blöd da. 

Die Streumaschine fahren ist da doch ganz was anderes, dazu müsste er wohl erst mal zur Arbeitsstelle gelangen und dafür das Haus verlassen. Kein Vergleich...

E-Mails checken kann ich auch vom Firmenhandy aus, dazu muss ich mich nicht mal von der Couch bewegen. Ich mach das freiwillig und es steht meiner Genesung nicht im Weg.

Einzig seine Diagnose ist da schon etwas blöd. Denn wenn ich wegen Überlastung krank bin, dann lasse ich während meiner AU alle Finger von der Arbeit, da kann der Cheffe noch so bitten....

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