Ohne jetzt alle Daten vorliegen zu haben und ohne das Bundesland zu kennen, jetzt mal so ins Blaue hinein, meiner Meinung nach und ohne Gewähr: Nein, es kann nicht widerrufen werden.
Die Laufbahnausbildung im mD wurde erfolgreich abgeschlossen diese ist dann wohl zweifelsohne der höchste relevante Abschluss, der für die Ernennung in das Beamtenverhältnis (auf Probe) ausschlaggebend war. Darüber hinaus hat man sich offenkundig während der Probezeit sich bewährt so, dass man geeignet wäre das Amt zu bekleiden. Die "förderliche Berufsausbildung" kann man wohl eben auf diese Laufbahnausbildung anwenden.
Sofern also nicht gerade arglistige Täuschung im Spiel war, etwa weil man unter vorgaukeln falscher Tatsachen sich einen Einstieg erschlichen hat, sehe ich kaum einen Spielraum für das Versagen der Ernennung auf Lebenszeit.