Folgender Sachverhalt:
Es wird zum 01.09.23 im Bereich Kindererziehung in der gleichen Einreichtung/ gleicher Arbeitgeber der Vertrag verlängert. Dabei wird aufgrund einer zwischenzeitlich bestandenen Prüfung (Kinderpflege) von AVR Anlage 3 (ungelernte Ergänzungskraft) in die AVR 33 (Sozial- und Erziehungsdienst) gewechselt.
Hierbei bestand durchgehend ein Arbeitsvertrag, welcher nur entfristet wurde und auf die AVR33 als Grundlage gewechselt wurde.
Steht hierbei eine volle Jahressonderzahlung zu? Oder besteht hier das Problem, dass wirklich nur anteilig ab 09/23 die Sonderzahlung gezahlt wir. - Was bei mir der Fall ist.
Gibt es weitere Möglichkeiten auf Antrag noch das restliche Weihnachtsgeld anteilig zu erhalten oder das ganze Jahr als Anrechnungszeit geltend zu machen?
Hintergrund: in Anlage 3 gibt es Weihnachts/ Urlaubsgeld in Anlage 33 die Jahressonderzahlung