Autor Thema: Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?  (Read 6671 times)

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Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Eine Kollegin hat sich beim Bund aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, um innerhalb des Arbeitgebers Bund zu unserer Behörde zu wechseln. Bei uns waren damals keine Planstellen frei, aber TB-Stellen. Nach ein paar Jahren konnte sie bei uns wieder verbeamtet werden.

So konnte sie quer durch halb Deutschland innerhalb der Bundesverwaltung wechseln.

PhiSchu1088

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Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Ein Freund von mir hat aus meiner ehemaligen Behörde (Land) nicht das GO bekommen zum Bund wechseln zu dürfen.
Daraufhin hat er um Entlassung gebeten und ist auf eine (andere) TB Stelle bei einer Kommune gewechselt, weil die eigentliche Behörde (Bund) wo er hinwollte nur den ordentlichen Weg über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mitgehen wollte.

Also ab zur Kommune auf E9a. Um ihm den finanziellen Absturz abzumildern durfte er direkt auf eine gD Stelle wechseln und macht da den Angestelltenlehrgang 2 um da als TB im vergleichbar gD tätig zu sein.
Notlösung. Insbesondere weil der TVÖD einfach grottenschlecht ist von der Bezahlung.

Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Eine Kollegin hat sich beim Bund aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, um innerhalb des Arbeitgebers Bund zu unserer Behörde zu wechseln. Bei uns waren damals keine Planstellen frei, aber TB-Stellen. Nach ein paar Jahren konnte sie bei uns wieder verbeamtet werden.

So konnte sie quer durch halb Deutschland innerhalb der Bundesverwaltung wechseln.

Wie verhält es sich denn in den Fällen mit Anerkennung der Berufsjahre auf die jeweilige Stufe in den Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen. Wird das alles immer automatisch anerkannt und mitgenommen?

Und was ist mit der BesGr, wenn man dann erneut verbeamtet wird? Erfolgt die Ernennung dann in der letzten BesGr die man beim vorherigen Dienstherren auch inne hatte,, oder fängt man wieder am untersten Ende der Laufbahn an?

Was passiert mit PKV & GKV?
Als Beamter bin ich ja in der PKV (so wieder überwiegende Teil), wenn ich dann den dienst quittiere und als Angestellter bei einer anderen Behörde beginne gehe ich ja automatisch wieder in die GKV richtig?
Und wenn ich dann erneut verbeamtet werde, was ist dann? Kann ich wieder bei meiner alten PKV einsteigen? Und wenn ja zu alten Konditionen? Wahrscheinlich doch nicht, oder?

So einen Wechsel Beamter -> Angestellter -> Beamter bringt ja echt viele Fragen (oder gar Hürden) mit sich

Saxum

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Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Ein Freund von mir hat aus meiner ehemaligen Behörde (Land) nicht das GO bekommen zum Bund wechseln zu dürfen.
Daraufhin hat er um Entlassung gebeten und ist auf eine (andere) TB Stelle bei einer Kommune gewechselt, weil die eigentliche Behörde (Bund) wo er hinwollte nur den ordentlichen Weg über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mitgehen wollte.

Also ab zur Kommune auf E9a. Um ihm den finanziellen Absturz abzumildern durfte er direkt auf eine gD Stelle wechseln und macht da den Angestelltenlehrgang 2 um da als TB im vergleichbar gD tätig zu sein.
Notlösung. Insbesondere weil der TVÖD einfach grottenschlecht ist von der Bezahlung.

Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Eine Kollegin hat sich beim Bund aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, um innerhalb des Arbeitgebers Bund zu unserer Behörde zu wechseln. Bei uns waren damals keine Planstellen frei, aber TB-Stellen. Nach ein paar Jahren konnte sie bei uns wieder verbeamtet werden.

So konnte sie quer durch halb Deutschland innerhalb der Bundesverwaltung wechseln.

Wie verhält es sich denn in den Fällen mit Anerkennung der Berufsjahre auf die jeweilige Stufe in den Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen. Wird das alles immer automatisch anerkannt und mitgenommen?

Und was ist mit der BesGr, wenn man dann erneut verbeamtet wird? Erfolgt die Ernennung dann in der letzten BesGr die man beim vorherigen Dienstherren auch inne hatte,, oder fängt man wieder am untersten Ende der Laufbahn an?

Was passiert mit PKV & GKV?
Als Beamter bin ich ja in der PKV (so wieder überwiegende Teil), wenn ich dann den dienst quittiere und als Angestellter bei einer anderen Behörde beginne gehe ich ja automatisch wieder in die GKV richtig?
Und wenn ich dann erneut verbeamtet werde, was ist dann? Kann ich wieder bei meiner alten PKV einsteigen? Und wenn ja zu alten Konditionen? Wahrscheinlich doch nicht, oder?

So einen Wechsel Beamter -> Angestellter -> Beamter bringt ja echt viele Fragen (oder gar Hürden) mit sich

Es ist fraglos super, dass das bei diesen Personen wunderbar geklappt hat. Man sollte aber berücksichtigen, dass auf eine (erneute) Verbeamtung keinen Anspruch im rechtlichen Sinne gibt. Wenn man also sagt, dass wir noch verbeamten heißt das auch nicht, dass man es tatsächlich auch noch macht oder irgendwann in der Zukunft.

Die Erfahrungszeiten werden in der Regel eigentlich mEn problemlos anerkannt, diese Stellen ja in der Regel auf aktive Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst allgemein oder vergleichbaren Institutionen ab.

Bei einer erneuten Verbeamtung gehe ich davon aus, dass man wieder im Eingangsamt anfängt, aber tatsächlich habe ich mich noch nicht konkret mit dieser Fragestellung befasst. Sofern keine Altersgeld beantragt werden kann wird man jedoch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was aufgrund des "niedrigen Beamtenbruttos" natürlich finanziell nachteiliger ist.

Wenn man das Beamtenverhältnis aufgibt und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach § 5 SGB V aufnimmt, die unter der JAEG-Grenze liegt, dann wird man tatsächlich "kraft Gesetz" wieder in der gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert - außer man erfüllt eine der Voraussetzungen des § 8 SGB V für die Versicherungsfreiheit und beantragt eine solche aktiv oder fällt in den Anwendungsbereich der Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V. Beides kann man wohl verneinen.

Die PKV ist in jedem Falle nach § 204 Abs. 5 VVG als Anwartschaft fortzusetzten, zudem kann man - sofern die Versicherungsbedingungen es hergeben - ggf. Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung abschließen, die dann ohne Gesundheitsfragen ausfallen und die Altersrückstellungen würden dorthin überführt werden.

Ohne die Anwartschaft wäre eine Rückkehr in die derzeitige PKV nur "einfach" möglich, wenn man tatsächlich gesund ist und gesund bleiben würde im Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen (3 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre). Die Möglichkeit die Öffnungsaktion (erneut) zu ziehen besteht nicht. Diese Chance sollte man aber ohnehin nicht verspielen, insbesondere wenn eine Rückkehr geplant ist und auch sonst generell.

Daher in jedem Falle, im Falle einer etwaigen Kündigung der PKV, auf die Anwartschaft bestehen - § 204 Abs. 5 VVG.

Angelsaxe

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Bei einer erneuten Verbeamtung gehe ich davon aus, dass man wieder im Eingangsamt anfängt, aber tatsächlich habe ich mich noch nicht konkret mit dieser Fragestellung befasst. Sofern keine Altersgeld beantragt werden kann wird man jedoch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was aufgrund des "niedrigen Beamtenbruttos" natürlich finanziell nachteiliger ist.

Soweit ich mich erinnere, ist die erreichte Stufe als "Wiederverbeamtung" möglich, aber man hat keinen Anspruch darauf.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

PhiSchu1088

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Gern möchte ich das Thema aus gegebenen Anlass nochmal aufgreifen.

Seit ich im Berufslebenen stehe (Privatwirtschaft & Beamter) bin ich pendler. Durchschnittlich immer 50km (einfache Strecke).
2015 wurde ich Bundesbeamter. Mein Dienstort ist rund 70km vom Wohnnort entfernt. Täflich pendle ich 1 Stunde (einfach Strecke). Als Single und Kinderloser hat mich das nie so großartig gestört, man gewöhnt ishc halt und es gibt ja auch nen bissl TG.

Jetzt habe ich aber seit mehreren Jahren eine Partnerin mit Kind und somit auch Familie. Meine Partnerin hat einen festen Job am Wohnort und das Kind geht zur Schule. Seit längerem besteht jetzt auch bei mir der Wunsch meinen Arbeitsort näher am Wohnort, bzw. im Wohnort zu haben, einfach damit auch mehr Zeit für Familie ist.
Bundesbehörden gab es nie wirklich viele in meiner Heimatstadt (100k Einwohner), dafür aber sehr viele Landesbehörden (Zweitgrößtes Landesbehördenzentrum im Bundesland).
Durch den angestrebten Strukturwandel siedeln sich jetzt so langsam aber auch immer mehr Bundesbehörden an.

Erstwunsch ist natürlich beim Bund zu bleiben, aber Stellen im mD sucht man vergeblich. Ständig sind nur Stellenausschreibungen für gD & hD eingestellt.

Also gut, warum nicht zum Land. Zwar etwas weniger Geld, aber hey ich spare auf der anderen Seite beim Sprit, höhere Versicherung durch die vielen Kilometer, viele Nerven und meine Familie und Lebenszeit ist es mir allemal wert.

Jetzt habe ich letztens 2 Stellenanzeigen gefunden, auf die ich mich gern beworben hätte und bei denen ich vorneweg einfach mal angerufen hätte. Eine der beiden Stellen bei Behörde 1 ist rein A6 und schon daher raus, da ich bereits A8 beim Bund bin.
Die andere Stelle bei Behörde 2 ist A9m und dadurch sogar noch etwas interessanter.

Da ich weiß, dass in dem Geschäftsbereich des Ministeriums in dem ich bin, komplett gemauert wird was Personalabgang betrifft, erkundigte ich mich bei beiden Behörde wie es mit Raubernennung aussieht, oder ob man neu ernannt wird, wenn man sich beim alten Dienstherren entlassen lässt.

Behörde 1:
Die PersSachbearbeiterin hat von einer Raubernennung noch nie was gehört.
Ihr musste ich erstmal erklären was es damit auf sich hat und auch, dass das Quasi im Beamtengesetz des Bundes und sicher auch der Länder ja verklausuliert so drin steht [...] "mit Entgegennahme der Urkunde des Dienstherren, erlischt automatisch ein bereits bestehendes Dienstverhältnis bla bla bla" [...]
Kannte Sie nicht, hat sie noch nie gehört und Sie wüsste auch nicht, dass das jemals angewandt wurde. Sie fand das aber spannend und will sich da mal schlau machen.
Allerding wusste Sie zu berichten, dass es wohl mal eine Kollegin vor einigen Jahren gab, die auch als Beamtin vom Bund zum Land kam. Diese Kollegin hat dann 1 Jahr als Angestellte gearbeitet, bevor Sie dann wieder erneut verbeamtet wurde.

Behörde 2:
Raubernennungen werden hier nicht durchgeführt, da diese Behörde wohl keine Befugnis vom Land hat, neue Beamtenverhältnisse zu begründen.
Also geht nur eine ordentliche Abordnung mit dem Ziel der Versetzung vom abgebeenden Dienstherren, oder man fängt als Angestellter in 9a an.

Jetzt frage ich mich aber ernsthaft, weil man ja schon so viel davon gelesen hat, wie viele Behörden es gibt die Raubernennungen durchführen. Ist das nur eine Mär, oder gibt es solche Behörden Tatsache.

Anscheinend bleibt mit nur die Option als Angestellter anzufangen, oder eben auf Ewig Pendler zu bleiben, da Homeoffice hier seitens der Führung abgeblockt wird, aber auch vom Dienstbetrieb nur schwer umzusetzen wäre in dem Bereich, in dem ich eingesetzt bin.

Ich überlege trotzdem mich auf die A9m Stelle zu bewerben und zu gucken was bei rum kommt.
Bei einem positiven Verlauf des Bewerbungsverfahrens wären die einzigen Trümpfe die ich bei meinem bisherigen Dienstherren hinsichtlich einem Versetzungswunsch ziehen könnte, dass ich am Wohnort lebe, verheiratet bin und, dass es sich um eine förderliche Verwendung zu A9 handelt.

Ob das aber zieht....

Gibt es hier im Forum Leute die Erfahrung haben was Raubernennungen betrifft?

Simba

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Feindliche Übernahmen („Raubernennungen) werden meistens nur angedroht und der abgebende  Dienstherr knickt dann ein.

Der Zoll hat bis 2018 öfter mal „freundliche Übernahmen“ durchgeführt.

1. Zusage
2. Ablehnung der Abgabe
3. bitte um Entlassung seitens des Beamten
4. Neuernennung beim neuen Diehstherren…


Kam aber bei den Polizeien und der Justiz auch nicht so gut an. Und jetzt ist es den HZÄ/ZFÄ untersagt 😂


In NRW gibt‘s Kommunen die mit feindlicher Übernahme drohen…

FGL

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Feindliche Übernahmen („Raubernennungen) werden meistens nur angedroht und der abgebende  Dienstherr knickt dann ein.
Aus welchem Grund? Für den abgebenden Dienstherrn ist eine Raubernennung doch hinsichtlich der Pensionslasten  sehr attraktiv.

Simba

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Feindliche Übernahmen („Raubernennungen) werden meistens nur angedroht und der abgebende  Dienstherr knickt dann ein.
Aus welchem Grund? Für den abgebenden Dienstherrn ist eine Raubernennung doch hinsichtlich der Pensionslasten  sehr attraktiv.
Ja, das ist korrekt! Das juckt die Behörde selber aber i.d.R. null!
Aber der abgebende Dienstherr wird dann nicht überrascht, er verhandelt einen Wechselzeitpunkt in der Zukunft und erhält sich so den Beamten noch eine Zeit lang.
Außerdem gibt es bei feindlichen Übernahmen auch mal Berichtspflichten. Kommt nicht gut… da möchte ein Ministerium manchmal wissen was los ist, wenn sich solche Dinge vermehrt zeigen…

PhiSchu1088

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Vielen Dank für die informativen Beiträge. Dann mache ich mir über einen Wechsel Tatsache doch nochmal gedanken, wenn das dann eher so wie beschrieben abläuft. Bin erst seit 2015 verbeamtet und bisher beim selben Dienstherren.

Dadurch, dass ich das selbst noch nie mitgemacht habe und keine Kollegen kenne wo es mal so lief ist das alles recht Neuland für mich.