Hallo zusammen,
es geht um ein etwas spezielles Thema:
Bewerber X hat 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Nun würde bei Neueinstellung die Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen. Ist es auch möglich, "unabhängig davon" (§16 Abs.2 S.3 TVöD-BUND) diese 3 Jahre der einschlägigen Berufserfahrung auch noch als förderliche Zeit, also sozusagen "doppelt", anzurechnen und den Bewerber damit der Stufe 4 zuzuordnen?
Hat jemand zufällig eine Kommentierung dazu oder weiß es auf Anhieb?
Vielen Dank im Voraus!