Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Laborant E9a
IchhabkeineIdee:
Hallo zusammen,
ich bin gelernter Chemielaborant und auch als Laborant bei einem Landesamt angestellt und in der E7 eingruppiert.
Meine Tätigkeitsdarstellung entspricht eher der eines techn. Assistenten und auch die Zeitanteile (>50% schwierige Tätigkeit, >25% verantwortliche Tätigkeit).
Die Personalabteilung weigert sich mich in die 9a einzugruppieren weil ich ja kein techn. Assistent bin auch wenn in TV-L Anlage A Teil II 22.3 steht "...sowie Laboranten mit Abschlußprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben...".
Ist die Personalabteilung im Recht wenn sie sagt für mich als Laborant geht es maximal in die 7?
Oder müssten sie meine Stelle an sich ändern und einen TA Stelle drauß machen?
Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Der Personalrat vertritt meine Auffassung, nur die Hausleitung weigert sich.
MoinMoin:
--- Zitat von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 08:13 ---Hallo zusammen,
ich bin gelernter Chemielaborant und auch als Laborant bei einem Landesamt angestellt und in der E7 eingruppiert.
Meine Tätigkeitsdarstellung entspricht eher der eines techn. Assistenten und auch die Zeitanteile (>50% schwierige Tätigkeit, >25% verantwortliche Tätigkeit).
Die Personalabteilung weigert sich mich in die 9a einzugruppieren weil ich ja kein techn. Assistent bin auch wenn in TV-L Anlage A Teil II 22.3 steht "...sowie Laboranten mit Abschlußprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben...".
Ist die Personalabteilung im Recht wenn sie sagt für mich als Laborant geht es maximal in die 7?
--- End quote ---
Nein, in der Pauschalität hat die Personalabteilung nicht Recht und hat uU eine falsche Rechtsmeinung.
Man ist stets entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger.
--- Zitat ---Oder müssten sie meine Stelle an sich ändern und einen TA Stelle drauß machen?
--- End quote ---
Sie muss die übertragende Tätigkeiten zunächst einmal - unabhängig von der Person die sie ausübt oder ausüben soll - beurteilen.
Wenn da EGx raus kommt und du einen Schulabbrecher darauf setzt, dann wird dieser in EGx oder EGx-1 eingruppiert und bezahlt.
Das ist alles!
--- Zitat ---Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Der Personalrat vertritt meine Auffassung, nur die Hausleitung weigert sich.
--- End quote ---
Das was du brauchst ist:
a) Die Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten.
b) eine Rechtsmeinung wie diese eingruppiert ist (von dir erstellt, oder vom Ag ist egal)
Damit gehst du zum Ag und forderst dieses Entgelt ein, wenn er es nicht bezahlt, dann muss eine Gericht es klären, ob deine Rechtsmeinung bzgl. der EG oder die des AG korrekt ist.
Als erstes würde ich aber wg.§37 und verfall der Ansprüche, eben das Entgelt der EG9a hilfsweise 8 schriftlich einfordern.
IchhabkeineIdee:
Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort :)
Habe das schon im Sommer beantragt und jetzt kam die Ablehnung mit der Laborantenbegründung.
Dann bleibt wohl nur noch der Schritt zum Gericht den ich eigentlich vermeiden wollte aber wenn beim AG keine Einsicht vorhanden ist geht es wohl nicht anders.
Faunus:
Vermutlich ist keine entsprechende Stelle frei und wenn doch eine frei werden sollte, wird diese vom Ministerium einkassiert/gesperrt wegen der aktuellen Haushaltslage und die A15-Leitung wird als Untergebener dem Ministerium gegenüber ganz bestimmt nicht "Courage für MA seines Amtes" zeigen, weil er entweder noch was werden will oder aber sich eingerichtet hat. Anders kann ich das Verhalten, trotz Unterstützung durch den Personalrat, nicht erklären.
Meiner Erfahrung nach spielt es bei diesem Führungstypus keine Rolle, was da im Tarifvertrag steht. Da hat man nur zweii Möglichkeiten: fleißig Tätigleitsberichte schreiben und einen Anwalt einschalten oder sich eine besser bezahlte Stelle suchen.
IchhabkeineIdee:
Naja oder einfach mal die Hausleitung darauf hinweisen das sie keine Genehmigung zum Betrieb der Labore mehr haben wenn ich nciht mehr anwesend bin weil ich der Strahlenschutzbeauftragte bin.
Das könnte einem aber auch als Erpressung ausgelegt werden...
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