Autor Thema: Laborant E9a  (Read 3743 times)

Tiffy

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #15 am: 02.12.2023 12:04 »
Das sind dann aber eben Leute, die nicht mehr im Laborantenteil, sondern im Assistententeil geführt werden. Es erfolgt dort dann also ein Wechsel in einen anderen Teil der Eingruppierungsordnung und das ist alles andere als ein Standardvorgang, sondern eher eine Ausnahme von der Regel. Normalerweise sind Laboranten mit einschlägigen Tätigkeiten im Laborantenteil mit EG 5-7 zu verorten. Ich bin ja auch Laborantin in einem großen Haus und kann aus Jahrzehnten Erfahrung berichten, dass sich grundsätzlich alle Laboranten in Funktionen wähnen, die eine Überführung in den Assistententeil unbedingt und auf jeden Fall rechtfertigen. Genauso wie alle Hausmeister sich eigentlich eher im Handwerkerteil, alle Handwerker sich im Meister- oder Technikerteil, alle Sachbearbeiter sich im Leitungsteil und alle Abteilungsleiter sich eher im Rang des Präsidenten sehen...
« Last Edit: 02.12.2023 12:12 von Tiffy »

MoinMoin

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #16 am: 02.12.2023 12:22 »
Und ich sehe jeden dort eingruppiert wo er aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten unabhängig von der Ausbildung eingruppiert ist.
Ich sehe allerdings nicht, dass alle (AN/AG) wissen wo die AN eingruppiert sind und deswegen mit der falschen Überweisung des AGs leben (können).

MeinerEiner

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #17 am: 02.12.2023 15:21 »
Wie bereits beschrieben, ist die Ausbildung erst einmal zweitrangig. Der Anteil der Laborantentätigkeiten (ggf. einer oder mehrere Arbeitsvorgänge) kann maximal mit E7 bewertet werden. Hinzu kommen aber anscheinend noch weitere höherwertige Tätigkeiten, die vermutlich lt. Entgeltordnung anders zu bewerten wären und wofür auch weitere Arbeitsvorgänge zu bilden wären (bspw. Strahlenschutzbeauftragter).

Die Tätigkeitsbeschreibung wird vermutlich aus einem Arbeitsvorgang bestehen, in den alles hineingepackt wurde, ob es Laborantentätigkeiten sind oder nicht. Solange keiner klagt, ist für den Arbeitgeber alles i.O.

Es wäre mal interessant den Inhalt der Tätigkeitbeschreibung zu sehen, um das besser beurteilen zu können.

Wo zieht man die Grenze was nun reine Laborantentätigkeiten und was reine TA Tätigkeiten sind?

Ist nicht nur ein Arbeitsvorgang.
20% sind die Probenvorbereitung
50% alpha beta gamma Messungen, regelmäßige Energie/Effizienzmessungen und ggf Parameter anpassen
25% SSB und messtechnische Absicherung bei Nukleartransporten
5% kleinscheiß ;D

Das könnte man theoretisch auch alles als einen Arbeitsvorgang zusammenfassen (5% Kleinscheiß evtl. einzeln / je nachdem was das genau ist).
Dann ist das vielleicht vergleichbar mit Tätigkeiten des physikalisch-technischen Assistenten (Vergleich der Ausbildungsinhalte). Für die E9a müssen dann schwierige Aufgaben und zu mindestens einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten  (SSB in deinem Fall) vorliegen. Die gleichwertigen Fähigkeiten nachzuweisen ist nicht so einfach, aber dann wäre es ohne den Nachweis eben die E8.

Ein Arbeitstagebuch führen und die Voraussetzungen vom Fachmann prüfen lassen. Es kommt dann wirklich auf die Einzeltätigkeiten und Details an.

Dass AV 1 und 2 vermutlich tarifwidrig aufgesplittet wurden, macht schon stutzig und lässt das bei AV 3 auch vermuten. Der könnte mit seinen 25% auch E14 sein und es würde nichts an der Gesamtlage ändern.

Von der Grundsicht her, sollte ein Laborant der auch SSB ist, auch dafür gerecht entlohnt werden und das kann man durchaus nachvollziehen. Der AG strickt es natürlich lieber sparsam.

Wie sind die Arbeitsvorgänge bewertet?

Tiffy

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #18 am: 02.12.2023 16:37 »

Von der Grundsicht her, sollte ein Laborant der auch SSB ist, auch dafür gerecht entlohnt werden
Welche Wertigkeit (im Sinne einer EG) würdest Du der SSB-Funktion, ungeachtet etwaiger Zeitanteile, denn zuordnen?

IchhabkeineIdee

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #19 am: 03.12.2023 12:13 »
Wie die einzelnen Vorgänge bewertet wurde kann ich (noch) nicht sagen, die Personalabteilung braucht ewig um zu antworten...

MeinerEiner

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #20 am: 03.12.2023 19:53 »

Von der Grundsicht her, sollte ein Laborant der auch SSB ist, auch dafür gerecht entlohnt werden
Welche Wertigkeit (im Sinne einer EG) würdest Du der SSB-Funktion, ungeachtet etwaiger Zeitanteile, denn zuordnen?

EG 9a bis E14

Faunus

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #21 am: 05.12.2023 12:28 »
Das sind dann aber eben Leute, die nicht mehr im Laborantenteil, sondern im Assistententeil geführt werden. Es erfolgt dort dann also ein Wechsel in einen anderen Teil der Eingruppierungsordnung und das ist alles andere als ein Standardvorgang, sondern eher eine Ausnahme von der Regel. Normalerweise sind Laboranten mit einschlägigen Tätigkeiten im Laborantenteil mit EG 5-7 zu verorten. Ich bin ja auch Laborantin in einem großen Haus und kann aus Jahrzehnten Erfahrung berichten, dass sich grundsätzlich alle Laboranten in Funktionen wähnen, die eine Überführung in den Assistententeil unbedingt und auf jeden Fall rechtfertigen. Genauso wie alle Hausmeister sich eigentlich eher im Handwerkerteil, alle Handwerker sich im Meister- oder Technikerteil, alle Sachbearbeiter sich im Leitungsteil und alle Abteilungsleiter sich eher im Rang des Präsidenten sehen...


Ist der Unterschied historisch bedingt oder lässt sich das irgendwie erklären, dass eine 2-Jährige Schulausbildung gegenüber einer 3,5-jährigen dualen Ausbildung wertiger sein soll?
Wie wird sowas begründet?

Adler9810

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #22 am: 11.12.2023 14:02 »
Ich bin als Laborant (3,5 Jahre Ausbildung) nur in E5 eingestuft, während mein Kollege nach der Ausbildung E8 eingruppiert wurde. Wir haben die gleiche Ausbildung gemacht und arbeiten beide im ÖD.
Habe ich hier Möglichkeiten eine Höhergruppierung zu erreichen ?
Wir haben annähernd die gleichen Tätigkeiten und für mich ist das natürlich sehr ärgerlich 3 Stufen drunter zu stehen.

Danke schon mal

cyrix42

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #23 am: 11.12.2023 14:10 »
Die Eingruppierung erfolgt (i.W.) nicht nach Eigenschaften der Person, sondern nach den dauerhaft übertragenen auszuübenden Tätigkeiten. Auch der promovierte Ingenieur würde nur die EG 1 erhalten, wenn er als Beikoch Gemüse zu schnippeln hätte...

Insofern ist eine Höhergruppierung dann angezeigt, wenn man dir Aufgaben einer höheren Wertigkeit überträgt. In der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) findest du, welche Tätigkeiten in welche Entgeltgruppe führen.

MeinerEiner

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #24 am: 11.12.2023 17:16 »
Ich bin als Laborant (3,5 Jahre Ausbildung) nur in E5 eingestuft, während mein Kollege nach der Ausbildung E8 eingruppiert wurde. Wir haben die gleiche Ausbildung gemacht und arbeiten beide im ÖD.
Habe ich hier Möglichkeiten eine Höhergruppierung zu erreichen ?
Wir haben annähernd die gleichen Tätigkeiten und für mich ist das natürlich sehr ärgerlich 3 Stufen drunter zu stehen.

Danke schon mal

Du kannst aus reiner Neugier deine ÜBERTRAGENEN Tätigkeiten mit denen des Kollegen vergleichen und wirst vielleicht feststellen, dass sie identisch sind oder bestimmte Unterschiede aufweisen. An deiner Eingruppierung ändert das nichts und diese kann abschließend nur gerichtlich festgestellt werden. Dein Kollege ist eventuell auch ganz woanders eingruppiert und bekommt mehr oder weniger Geld dafür. Arbeitgeber nehmen sich vorbildlich gerne mehr Spielraum als ihnen zusteht.

Faunus

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Antw:Laborant E9a
« Antwort #25 am: 12.12.2023 10:38 »
Diese unterschiedlichen Eingruppierungen nach der Ausbildung sind durchaus auch in der PW nicht unüblich. 4,0-Geselle/Laborant an eine Maschine in den Produktionshallen und 1,0-Geselle/Laborant in die Entwicklungsabteilung. Da können ohne weiteres 1000 EUR zw. den beiden Anfangsgehältern liegen.

Was bei Euch zu der unterschiedlichen Eingruppierung geführt hat, lässt sich nur sagen, wenn man die übertragenen Tätigkeiten samt Zeitanteilen vergleicht.