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Laborant E9a

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Faunus:

--- Zitat von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 10:41 ---Naja oder einfach mal die Hausleitung darauf hinweisen das sie keine Genehmigung zum Betrieb der Labore mehr haben wenn ich nciht mehr anwesend bin weil ich der Strahlenschutzbeauftragte bin.
Das könnte einem aber auch als Erpressung ausgelegt werden...

--- End quote ---

Die 14 Unterrichtsstunden für den Umgang mit Ni63-Strahlern lassen sich sicherlich schnell für eine andere MA mit geringem finanziellen Aufwand darstellen
oder benötigt Ihr eine Strahlenschutzbeauftragten für den Bereich der Nuklearmedizin. Wenn ich mich nicht täusche wären das dann 90 Unterrichtsstunden und eine zu bestehende Abschlussprüfung.
Aber auch da giäbe es sicherlich Ersatz.

Um es mit einem meiner alten Chefs zu sagen: Jeder ist ersetzbar, aber bei einigen wenigen tut es richtig weh!
Bist Du ein sog. "Systemträger"?



IchhabkeineIdee:
Quasi der große Lehrgang mit Abschlußprüfung. Umweltüberwachung und messtechnische Absicherung bei Nukleartransporten.

Tiffy:
Würde EG9a-1 in seinem Fall eigentlich in EG8 oder wieder in 7 führen, weil die 8 ja für Laboranten eigentlich gar nicht vorgesehen ist? Ich kenne nämlich auch nur Altfälle, die in EG8 sind (Aufstieg von BAT VIb nach Vc mit Bestandsschutz).

MeinerEiner:
Wie bereits beschrieben, ist die Ausbildung erst einmal zweitrangig. Der Anteil der Laborantentätigkeiten (ggf. einer oder mehrere Arbeitsvorgänge) kann maximal mit E7 bewertet werden. Hinzu kommen aber anscheinend noch weitere höherwertige Tätigkeiten, die vermutlich lt. Entgeltordnung anders zu bewerten wären und wofür auch weitere Arbeitsvorgänge zu bilden wären (bspw. Strahlenschutzbeauftragter).

Die Tätigkeitsbeschreibung wird vermutlich aus einem Arbeitsvorgang bestehen, in den alles hineingepackt wurde, ob es Laborantentätigkeiten sind oder nicht. Solange keiner klagt, ist für den Arbeitgeber alles i.O.

Es wäre mal interessant den Inhalt der Tätigkeitbeschreibung zu sehen, um das besser beurteilen zu können.

IchhabkeineIdee:

--- Zitat von: Tiffy am 30.11.2023 18:52 ---Würde EG9a-1 in seinem Fall eigentlich in EG8 oder wieder in 7 führen, weil die 8 ja für Laboranten eigentlich gar nicht vorgesehen ist? Ich kenne nämlich auch nur Altfälle, die in EG8 sind (Aufstieg von BAT VIb nach Vc mit Bestandsschutz).

--- End quote ---

Wieso -1 wenn die 9a auch für Laboranten mit entprechender Tätigkeit gilt?

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