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Eingruppierung Leitung Straßenmeisterei

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KF:
Hallo miteinander,

da in Zukunft die Straßenwärter von der EG 5 in die EG 6 eingruppiert werden könnten (aktuelle Tarifverhandlungsforderung), was ich sehr begrüße, stellt sich mir sowie Fachkollegen die Frage, ob die Leitungen der Straßenmeisterei zukünftig auch um eine EG angehoben werden?!
Hier in Brandenburg existiert die E11 - sowie auch bei den Kollegen in M-V; die hingegen auch die A11 als Beamtenstatus inne haben.

Danke für Eure Antwort!

blondie:
Da liegt ihr aber tatsächlich deutlich hinter anderen zurück. In Niedersachsen ist bzw. wird alles in A 13 oder EG 13 eingruppiert. Daher scheint es kein Problem vom Tarif her zu sein, sondern ein Landeseigenes.

Tiffy:
Wobei die Grundidee, aufgrund der Höhergruppierung einiger Unterstellter von EG 5 nach 6 auch selbst als deren Leiter hochgruppiert zu werden, nicht einer gewissen Komik entbehrt.

TVLLSB:
Hallo, ich grüße Euch.

wie verhält sich das eigentlich Tarifrechtlich. In Brandenburg ist der Leiter mit der EG11 eingestellt. Der Technische Sachbearbeiter fungiert als Stellvertreter in der 9b.
Wie kann es denn sein das in anderen Bundesländern nach TV-L höher eingrupiert wird. Es gibt doch gewiss eine Stellenbewertung zu den EG 12 der Leiter.
Kann ich die natürlich mit Namen geschwärzt von jemanden hier im Forum bekommen. Und auf Grundlage dieser Bewertung wenn sie den Deckungsgleich ist eine Höhergruppierung beantragen. Oder zumindes eine Stellenbewertung beantragen.

Als Beispiel haben wir in Brandenburg Straßenmeistereien mit bis zu 40 Mann/Frau in Stärke. Mit Personalverantwortung und alles was damit in zusammenhängt. Dann kommt die eigentliche Bewirtschaftung der SM und dem Straßennetz.

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen. Stellenbewertung Leiter SM und TSB.

blondie:
Ihre fachliche Qualifikation:
- Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe
2, der Fachrichtung Technische Dienste Fachbereich Straßenwesen (ehemals gehobener
bautechnischer Dienst) verfügen
- Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Fachhochschul-
bzw. Bachelorstudium des Bauingenieurwesens oder Wirtschaftsingenieurwesen mit
Studienrichtung Bauingenieurwesen, Bauwirtschaft, Verkehrsingenieurwesen bzw.
gleichwertiger Abschluss von vergleichbaren Studienrichtungen/Fachrichtungen verfügen
- Gute Kenntnisse in Straßen- und Wegerecht (FStrG, NStrG), Bauvertrags- und
Vergaberecht (VOB, VOL) sowie einschlägige bautechnische Normen sollten vorliegen
- Fachwissen im Haushaltsrecht, Tarif- und Arbeitsrecht, Arbeitsschutz- und
Arbeitssicherheitsnormen und Fachanwendungen (z.B. iTWO) ist von Vorteil. Die
Bereitschaft fehlenden Sachverstand durch entsprechende Fortbildungen einzuholen wird
vorausgesetzt.
- Die gängigen MS-Office Anwendungen müssen beherrscht werden

Arbeitsplatz/Dienstposten als Leitung der Straßenmeisterei (w/m/d)
Entgeltgruppe 13 TV-L / A 12 NBesO
unbefristet zu besetzen.
Was Sie erwartet:
- Leitung der Straßenmeisterei
- Verwaltung und Überwachung der Straßen
- Koordination des Betriebsdienstes und der Straßenunterhaltung
- Steuerung der Ressourcen
- Bauüberwachung von Erhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen
- Übernehmen der Verantwortung für eine zielgerichtete, sachgerechte und optimale
Aufgabenerledigung
- Einhalten haushaltsrechtlicher und tariflicher Gegebenheiten
- Vertreten und Darstellen der Straßenmeisterei sowie der Straßenbauverwaltung im
Allgemeinen nach außen
Diese Aufgaben fallen ggf. auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten an

Das wäre ein heutiger Ausschreibungstext in Nds.
Falls du dich da wieder findest, kann ich dir auch die Stellenbewertung nachschicken. Der TSB ist bei uns in 9a

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