Autor Thema: Regelung für die Ernennung einer stellvertretenden Referatsleitung  (Read 4439 times)

PublicTim

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Liebe Community,

gibt es ein allgemeines Vorgehen für die Ernennung einer ständigen Vertretungsbesetzung für die Referatsleitung? Welche Person im höheren Dienst ist dazu berechtigt? Stets die Person mit der höchsten Besoldungsgruppe. Die Person mit der meisten Berufserfahrung, mit der meistens Verwaltungserfahrung bzw. die dienstälteste Person in diesem Referat. Gibt es hier Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten?

Organisator

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Bei Beamten kommt es darauf an, ob dieser Dienstposten höher bewertet ist als andere Dienstposten und er dann ggf. ausgeschrieben werden müsste.

Bei Tarifbeschäftigten ist die Stellenbewertung in der Regel genau so wie bei der ständig zu vertretenden Person, hier gehe ich von einer Ausschreibung aus.

Eine Berechtigung für die Stellvertretung ist unabhängig von der Laufbahnzugehörigkeit bzw. Eingruppierung und richtet sich nach der internen Organisation der Behörde.

PublicHeini

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Wie erfolgt dies aber wenn das Team zusammengesetzt wurde ohne, dass eine jegliche Stellenausschreibung einer Person darauf abzielte solche eine Aufgabe zu übernehmen.

Organisator

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Wie erfolgt dies aber wenn das Team zusammengesetzt wurde ohne, dass eine jegliche Stellenausschreibung einer Person darauf abzielte solche eine Aufgabe zu übernehmen.

Wenn es nicht eine ständige Vertretung sondern nur eine Abwesenheitsvertretung ist, dann durch die Entscheidung durch die Führungskraft.

Da eine ständige Vertretung zumindest eingruppierungsrelevant ist, dürfte eine solche Aufgabe nur von der Personalverwaltung übertragen werden.

Max

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Was ist mit ständiger Vertretung gemeint?

Eine stellvertretende Referatsleitung dürfe z.B. auf Vorschlag des Referatsleiters bestimmt werden. Da ein wenig Urlaubsvertretung (und dann auch meist nicht vollumfänglich) von wenig Bedeutung ist,  dürfte hier weder bei Beamten noch bei Angestellten etwas herausspringen und ein "beliebiger" Referent macht das.
 Wenn es um eine langfristige Vertretung geht wegen Verhinderung oder Ausscheiden des Leiters geht kommt es auf die Organisation an ob ein allgemeines Vorgehen geregelt ist und es gibt mehrere Möglichkeiten. Man lässt den Vertreter weiter machen und bezahlt eine Zulage, oder die Dienstälteste Führungskraft eines anderen Referats der Organisationseinheit oder bei Bestehen von Unterstrukturen die dienstälteste Führungskraft im Referat übernimmt,  oder die nächsthöhere Führungskraft übernimmt.

Ich sehe keine Notwendigkeit irgendetwas hier auszuschreiben.

Joulupukki

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Bei uns gibt es ständige Vertreter erst ab Ebene der Staatsräte (vgl. Staatssekretäre). Alle Ebenen darunter (Abteilungsleitungen, Referatsleitungen, Abschnitts-/Sachgebietsleitungen etc.) haben nur Abwesenheitsvertreter.

Dementsprechend läuft es bei uns auch so, wie schon von anderen Nutzern beschrieben: Der Referatsleiter sucht sich seinen Vertreter, i. d. R. ein Referent, frei aus.

Meist werden für gewisse Dinge noch 1-2 weitere Vertreter des Vertreters benannt, das sind allerdings rein organisatorische Regelungen. Die werden dann auch nicht gesondert irgendwo geführt.

Wenn insgesamt ein neuer Stellvertreter gesucht werden soll, weil alle anderen nicht in Frage kommen o. ä., wird manchmal die Funktion mit in die (Neu-/Wieder-)Ausschreibung einer Stelle genommen. Aber das ist nicht die Regel.