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Inflationsausgleich

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Newbie1234:
Hallo,

ich war bis ca. 24.08.23 Beamtin bei der Stadt, also Kommunalbeamtin. Seit dem 25.08. bin ich nun Bundesbeamtin. Die Einmalzahlung von 1240,-€ bekommt man ja (leider) nur, wenn man auch zu diesem Zeitpunkt an mind. 1 Tag Bezüge erhalten hat. Da der Ländervertrag aber erst zum 30.09.2023 ausgelaufen ist und auch keine Einmalzahlung und erst recht keine rückwirkende gefordert wird, hier nun meine Frage: Habe ich einfach wirklich zu einem falschen Zeitpunkt den Dienstherren gewechselt oder gibt es noch die Möglichkeit die Einmalzahlung zu erhalten?

brian:
Das wird nicht im TVÖD geregelt,da der für Tarfbeschäftigte und nicht für Beamte gilt.

Newbie1234:
Der Abschluss des TVÖD wurde doch auf die Beamten übertragen, somit wurde im September/Oktober rückwirkend für den Juni die Einmalzahlung von 1240,-€ ausgezahlt. Da ich im Juni noch keine Bundesbeamtin war, habe ich diese dann auch nicht erhalten.

Deshalb die Frage, ob es für mich irgendwie die Möglichkeit gibt, diese noch zu erhalten?

TV-Ler:
Die Besoldung der Beamten ergibt sich aus den einschlägigen Gesetzen.
Was immer auch in Tarifverträgen geregelt ist, ist für die Besoldung der Beamten folglich irrelevant.
Daran ändert auch nichts der Umstand, das die tarifvertraglichen Regelungen einen gewissen Einfluss auf die Besoldungsgesetze haben.

Newbie1234:
Was bedeutet das denn dann nun für mich? 

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