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TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt

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Monakanona2:
Liebe Alle,

unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung  kann bis  zu  10  v.H.  ihres  Jahrestabellenentgelts  betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.

Ihr auch?

Danke und lieber Gruss!

TV-Ler:

--- Zitat von: Monakanona2 am 01.12.2023 08:43 ---Liebe Alle,

unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung  kann bis  zu  10  v.H.  ihres  Jahrestabellenentgelts  betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.

Ihr auch?

Danke und lieber Gruss!

--- End quote ---
Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.

Monakanona2:
Mich interessiert es trotzdem

Danke und liebe Grüße!

Monakanona2:

--- Zitat von: TV-Ler am 01.12.2023 08:52 ---
Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.

--- End quote ---

Im § 40 taucht er wieder auf..

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