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TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
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Monakanona2:
Liebe Alle,
unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung kann bis zu 10 v.H. ihres Jahrestabellenentgelts betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.
Ihr auch?
Danke und lieber Gruss!
TV-Ler:
--- Zitat von: Monakanona2 am 01.12.2023 08:43 ---Liebe Alle,
unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung kann bis zu 10 v.H. ihres Jahrestabellenentgelts betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.
Ihr auch?
Danke und lieber Gruss!
--- End quote ---
Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.
Monakanona2:
Mich interessiert es trotzdem
Danke und liebe Grüße!
Monakanona2:
--- Zitat von: TV-Ler am 01.12.2023 08:52 ---
Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.
--- End quote ---
Im § 40 taucht er wieder auf..
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