Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umwandlung Barlohn in Sachlohn
Ramirez:
Sofern man die Rente erreicht und dann auf wunderbare weise weder Steuern noch Pflichtversicherungen davon abgezogen bekommt.
Es lohnt sich immer, da man die diversen Steuern als Arbeitskraft eben auch für andere zahlt.
TVOEDAnwender:
Schau dir die Antworten zu diesem Thread zum Thema Entgeltumwandlung an, gilt im Bereich des TV-V genauso:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122195.0.html
Berater:
Der Arbeitgeber kann bei der Zahlung von Leistungsentgelten seinen Gestaltungsspielraum gem. § 18a Abs.2 TVöD VKA nutzen und u. a. Sachbezüge gem. § 8 Abs.2 S.9 EStG gewähren. Neben den erwähnten Wertgutscheinen macht es besonders viel Sinn den Mitarbeitenden eine betriebliche Krankenversicherung anzubieten. Diese können dann Leistungen in Höhe von bis zu 250,- € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei abrufen. Der Arbeitgeber trägt dafür lediglich einen Aufwand von 50,- € monatlich.
Brandingthemen wie Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden und Herstellung von Vertrauen werden dabei durch das Schliessen von Gehalts- wie auch Sozialgaps effizient mit wirtschaftlichen Denken verbunden.
BAT:
@chatgpt: es heißt "etwas hat Sinn" ;)
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version