... und genau deswegen gibt es die Möglichkeit die Schwerbehinderung oder Gleichstellung in die Bewerbungsunterlagen aufzunehmen, sodass entsprechend benachteiligte Personen, die durch ihre Einschränkung ggf. etwa keinen stringenten Lebenslauf mitbringen und sonst deshalb vielleicht aussortiert worden wären, dennoch eine Chance erhalten, sich persönlich vorstellen zu können.
Es geht ja um einen Nachteilsausgleich, d.h., einem Nachteil, den entsprechende Personen haben, etwas entgegenzusetzen. Natürlich muss die fachliche Eignung für die entsprechende zu besetzende Position auch durch die schwerbehinderte/ gleichgestellte Person vorliegen, damit sie im Bewerbungsprozess in Betracht gezogen werden kann; aber dann muss sie das eben auch.