Autor Thema: Angabe Schwerbehinderung Bewerbung: was ist klar und was nicht?  (Read 1401 times)

tina92

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AGG Hoppern kann ich nichts positives abgewinnen. Was ist denn so schwierig daran, die eindeutige Info über eine Schwerbehinderung dem potentiellen AG mitzuteilen?

carriegross

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AGG Hoppern kann ich nichts positives abgewinnen. Was ist denn so schwierig daran, die eindeutige Info über eine Schwerbehinderung dem potentiellen AG mitzuteilen?

Muss man ja auch nicht, aber im konkreten Fall gibts doch auch gar keine!

Fragmon

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Warum kann man in der Bewerbung den GdB nicht einfach weglassen. Dann erfolgt die Vorauswahl nach Eignung. Im Gespräch kann man sich ja dann immer noch offenbaren. Wenn man nur aufgrund der SB eingeladen wird, bringt es doch niemanden etwas.

cyrix42

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... und genau deswegen gibt es die Möglichkeit die Schwerbehinderung oder Gleichstellung in die Bewerbungsunterlagen aufzunehmen, sodass entsprechend benachteiligte Personen, die durch ihre Einschränkung ggf. etwa keinen stringenten Lebenslauf mitbringen und sonst deshalb vielleicht aussortiert worden wären, dennoch eine Chance erhalten, sich persönlich vorstellen zu können.

Es geht ja um einen Nachteilsausgleich, d.h., einem Nachteil, den entsprechende Personen haben, etwas entgegenzusetzen. Natürlich muss die fachliche Eignung für die entsprechende zu besetzende Position auch durch die schwerbehinderte/ gleichgestellte Person vorliegen, damit sie im Bewerbungsprozess in Betracht gezogen werden kann; aber dann muss sie das eben auch.