Autor Thema: Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?  (Read 13485 times)

Nerostar

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #15 am: 06.12.2023 16:45 »
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?

Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.

Was mache ich?

BAT

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #16 am: 06.12.2023 19:05 »
Ähnlich dem PsychKG müsste man eine Aufnahmepflicht für Einrichtungen nach § 34 SGB VIII einführen.

Opa

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #17 am: 06.12.2023 19:49 »
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?

Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.

Was mache ich?
Du fährst zum Hauptverwaltungsbeamten deiner Kommune, klingelst ihn aus dem Bett und übergibst ihm das Kind.

2strong

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #18 am: 06.12.2023 21:14 »
Kann man in solchen Fällen praktisch nicht (einfach) auf Einrichtungen in Nachbarbezirken ausweichen?

Athene

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #19 am: 06.12.2023 21:44 »
So lange die Kolleginnen und Kollegen solche Dinge mitmachen wird sich nichts ändern. Bei uns wird auch nur gejammert und wenns ans Eingemachte geht gibts Rückzieher. Hier gibts ein klares Organisationsverschulden.

Sozialarbeiter

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #20 am: 07.12.2023 00:11 »
Ich bin fassungslos, über die Berichte, dass es offenbar gängig ist, dass Kinder mit ins private Heim genommen werden.
Unsere Plätze in Hamburg sind maßlos überbelegt. In Hamburg gab es dieses Jahr einen Artikel, dass eine Zentrale Stelle über 200 Jugendliche in Obhut hat, obwohl es nur 160 Plätze gibt. Daher würden Hallen und Container zugemietet werden. Auch gebe es Probleme genug Personal für die Aufsichtspflicht zu finden. Bei kleineren Kindern werden in den kleinen Gruppen höhere Überbelegungen geduldet. Weitere Angebote werden massiv eingeschränkt, um Kapazitäten für die Kernaufgaben freizuschaffen. Also alles nicht schön. Aber es wird JEDES Kind irgendwie irgendwo untergebracht.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #21 am: 07.12.2023 07:16 »
Kann man in solchen Fällen praktisch nicht (einfach) auf Einrichtungen in Nachbarbezirken ausweichen?
Das tun wir, aber auch dort sind Plätze knapp. Und einfach ist das nicht, da telefoniert man gut und gerne mal 2h lang um dann noch 100km zu fahren.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #22 am: 07.12.2023 08:47 »
Naja, ich habe mit den Sozialarbeiter immer schön geschimpft, ob wir denn noch ein Kind haben, was noch nicht betüddelt wird, und das war noch vor Einführung von § 8a. ;)

FGL

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #23 am: 07.12.2023 12:52 »
Ähnlich dem PsychKG müsste man eine Aufnahmepflicht für Einrichtungen nach § 34 SGB VIII einführen.
Regelungen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahmepflicht besteht, müssen nach § 78c Absatz 1 Satz 2 SGB VIII bereits jetzt Bestandteil jeder Leistungsvereinbarung sein.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #24 am: 07.12.2023 13:01 »
§ 42 wird erst über Landesrecht erreicht.

Flying

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #25 am: 07.12.2023 13:49 »
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?

Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.

Was mache ich?

So lange suchen bis was gefunden ist - im Zweifel den Vorgesetzen dazu ziehen.

Und gerade für Säuglinge Notfallfamilien im Backgrund schaffen.

Herbert Meyer

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #26 am: 07.12.2023 13:51 »
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?

Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.

Was mache ich?

Hotelzimmer mit Frühstück buchen und am nächsten Tag die Rechnung einreichen. Im zweiten Schritt dann auf die trotzdem immer noch bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf Versicherungsschutz etc. hinweisen und um schriftliche Stellungnahme bitten.

xap

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #27 am: 07.12.2023 21:25 »
Wenn man das hier so liest, kann einem Angst und Bange werden um die Zustände in einigen / vielen Städten. Wir reden hier immer noch über Kinder und nicht über einen falsch ausgefüllten Antrag. Keinem MA hier sollten Vorwürfe gemacht werden - aber die geschilderten Zustände sind für Außenstehende wie mich untragbar.

RsQ

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #28 am: 07.12.2023 21:51 »
Hotelzimmer mit Frühstück buchen und am nächsten Tag die Rechnung einreichen. Im zweiten Schritt dann auf die trotzdem immer noch bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf Versicherungsschutz etc. hinweisen und um schriftliche Stellungnahme bitten.
Das sollte doch dann eigentlich das Standardszenario sein. Also das mit der Mitnahme in die private Wohnung klingt einfach so absurd ...  :o

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
« Antwort #29 am: 08.12.2023 07:47 »
Das klingt immer alles so easy.
Mit einem 3 jährigen Kind im Auto, vielleicht noch mitten in der Nacht, da sucht keiner stundenlang.
Wir haben bei uns eine Einrichtung, der das Landesjugendamt 5 ION- Plätze gestrichen hat, wegen dem Personalschlüssel. Das verschärft natürlich auch unsere Situation. Bereitschaftspflege ist immer eine tolle Sache, aber schaut mal was die Landkreise so zahlen, wer will das denn noch machen? Dazu kommen immer neue Auflagen und Anforderungen.
Am Ende ist das alles ein strukturelles Problem, das auf dem Rücken der Kinder und BSA ausgetragen wird.
Mit Schrecken erinnere ich mich noch an die hausinternen Diskussionen nach dem SuE Abschluss. Zulage von 180€ und noch 2 Tage mehr Urlaub, das gönnt uns hier bis heute keiner, aber in der Nacht mal mitkommen zu einem Einsatz, weil ein Alleinerziehender Elternteil verstorben ist und der 6 jährige den Nachbarn zu Hilfe geholt hat, das will dann auch keiner.
Lange Rede kurzer Sinn, viele von uns lieben ihren Job wirklich und tun alles in ihrer Macht stehende, die immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen auszugleichen, bis es irgendwann nicht mehr geht.