Autor Thema: Wieso 2x Jahressonderzahlung in Elternzeit? Was bedeutet "ZVK frei"?  (Read 2371 times)

ISN

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Vielen Dank für eure Antworten.

Auf der Verdienstabrechnung steht:

Jahressonderzahlung 1.372,59
Jahressonderzahlung (ZVK frei) 1.372,59
Gesamtbrutto 2.748,18
Gesetzliches Netto 2.180,87
Auszahlungsbetrag 2.180,87

Das Geld habe ich tatsächlich auch so erhalten. Mein Kind ist am 4.5. zur Welt gekommen.
Das könnte in Ordnung sein, wenn du vor dem Mutterschutz und der Elternzeit vollzeitbeschäftigt warst. Die Bruttojahressonderzahlung müsste insgesamt annähernd so hoch sein, wie die aus dem letzten Jahr.

Ich habe die Mutterschutzfrist nicht nachgerechnet, nehme aber an, dass sie gegen Ende Juni endete. Damit hat du bei der VBL 6 Monate ohne und 6 Monate mit Elternzeit, also 6 zvk-freie Monate. Das erklärt, warum beide Beträge gleich hoch sind.

Ich sehe jetzt erst, dass FlokiFloki die Mutterschutzfrist berechnet und die Folgen bereits erläutert hat. Genau das meine ich auch.
« Last Edit: 04.12.2023 11:54 von ISN »

FlokiFloki

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Und in welcher Entgeltgruppe bist du eingruppiert?


Die Jahressonderzahlung beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA Tarifgebiet West fallen, ab dem Jahr 2022
•   E01-E08 =    84,51%            S02-S09 =    84,51%
•   E09a-E12 =    70,28%            S10-S18 =    70,28%
•   E13-E15 =    51,78%

Nun kannst du schauen ob der Betrag korrekt ist.

Bist du z.B. in der E08 Stufe 4, hast du ein Brutto von 3.379,97, was einer JSZ von 2.856,41 Euro entsprechen würde.

Du hast insgesamt 2.745,18 Euro erhalten.
Passt der Betrag wenn du dein Brutto aus der Entgelttabelle mit den oben angegebenen Prozenten abgleichst?

ISN

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Ergänzung zu dem Beitrag von FlokiFloki: Maßgebend ist das Entgelt des letzten vollen Kalendermonats, in dem du an allen Tagen Anspruch auf Entgelt hattest.

Marie

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Iich habe die 9a, Stufe 4

Brutto sind das 3.906,05 Euro , also 70,28Prozent wären dann 2.745,17 Euro.

Das heißt also es ist korrekt?

Ich verstehe nur leider immernoch nicht, wieso ich die netto Zahlung zwei Mal erhalte.

ISN

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Was meinst du damit, dass du die Nettozahlung zweimal erhältst? Hast du zweimal 2180, 87 € überwiesen bekommen?

FlokiFloki

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Ok, Part 1 wäre dann geklärt.

E09a Stufe 4 ergibt eine JSZ von 2.745,17 Euro Brutto.

Diese wurde aufgeteilt, jeweils zur Hälfte in ZVK pflichtig und nicht ZVK pflichtig.

Das sind bei dir dann die beiden ersichtlichen 1.372,59 Euro.


Leider verstehe ich nun noch nicht ganz was du mit "Nettozahlung zwei mal erhalten" meinst.

Auf deinem Gehaltsnachweis steht ein gesetzliches Netto und ein Auszahlungsbetrag.

Das ist so korrekt, überwiesen wird lediglich der Auszahlungsbetrag.

Gesetzliches Netto bedeutet, dass dies dein Betrag ist nachdem dir alle vom Gesetzgeber veranschlagten Abgaben abgezogen wurden.
Stell dir vor, du würdest nun aber der Gemeinde noch Geld schulden oder du würdest z.B. deine Hundesteuer direkt vom Lohn abziehen lassen (ja, so etwas gibt es)... dann wäre dein Auszahlungsbetrag natürlich niederiger als dein gesetzliches Netto.

ISN

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@Marie: Hast du nur die Gehaltsmitteilung falsch verstanden, so wie es FlokiFloki angenommen hat, oder hast du tatsächlich eine doppelte Überweisung bekommen?