Das ist so nicht richtig. Der Betrag spielt unmittelbar nur bei der Frage des Wegfalls der Bereicherung eine Rolle. Bei der Ausschlussfrist spielt er nur indirekt eine Rolle, und zwar bei der Frage, ob der Arbeitnehmer*in verpflichtet gewesen wäre, sich beim Arbeitgeber zu vergewissern, dass die Zahlung zu Recht erfolgt ist. Da es keine Verpflichtung gibt, Gehaltsmitteilungen zu kontrollieren und zu verstehen, ist insoweit eher der Auszahlungsbetrag entscheidend. Wenn dieser unerklärlich hoch ist, ist der Arbeitnehmer*in nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren.