Hier wird vom TV-L gesprochen. Der von dir zitierte TVöD gilt nicht für Beschäftigte der Länder (dazu gehören auch die Stadtstaaten)
Das ist mir wohl bewußt. Worauf ich hinauswollte: Wieviel SuE-Beschäftigte im Tarifbereich der Länder (TV-L) gibt es denn in den Großstädten der Flächenländer? (Dresden, Leipzig, Köln...)