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[SH] Dienstunfähigkeit - Untersuchung auf eigenen Antrag
HansGeorg:
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Ich habe dazu in den Gesetzen nichts gefunden. Ich habe mehrfach gehört, dass es in anderen Bundesländern wohl die Möglichkeit die eigene Untersuchung auf Dienstunfähigkeit selbst zu beantragen. Wie ist es damit in Schleswig-Holstein ?
clarion:
Warum wollte man das Tun wollen? Solange man krank aber nicht dienstunfähig ist, gibt es es den vollen Sold.
Archimedes:
Hallo,
die Möglichkeit gibt es. Das eine geht schneller, das andere länger mit Bezügen!
Allerdings kann niemand die Frage beantworten, ob der Abschlag 10,5 % beträgt oder 14, xx%...Da gibt es nämlich einen Unterschied!
LG
Opa:
--- Zitat von: Archimedes am 06.12.2023 18:31 ---Hallo,
die Möglichkeit gibt es. Das eine geht schneller, das andere länger mit Bezügen!
Allerdings kann niemand die Frage beantworten, ob der Abschlag 10,5 % beträgt oder 14, xx%...Da gibt es nämlich einen Unterschied!
LG
--- End quote ---
Welcher Abschlag? Es gibt eine Mindestbesoldung, die entweder der Endstufe des niedrigsten Amts x 0,65 oder aber 35% der individuellen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge entspricht. Mithin ist der „Abschlag“ gegenüber den aktuellen Dienstbezügen stets deutlich höher.
Um auf die Eingangsfrage einzugehen: Der Beamte kann die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beantragen. Damit wird das entsprechende Verfahren zur Feststellung der Dienst(un)fähigkeit in Gang gesetzt.
Nachzulesen hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/beamtenrecht/Downloads/leitfaden_dienstunfaehigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page14
Abschnitt C9 / Seite 50
Archimedes:
Hallo, ich habe mal geschaut...bin aber nicht schlau geworden!
Es geht um die 10,8 % und die 14,xx % Abschläge, wenn man vorzeitig in den Ruhestand muss!
Die Frage ist, ob bei selber gestelltem Antrag die 10,5 % gelten oder die 14 % ? Wie gesagt, ich habe mal geschaut, habe aber nix gefunden!
LG F
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