Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kürzung Weihnachtsgeld
FearOfTheDuck:
In welchem Gesetz wurdest du denn fündig? Oder meinst du den TVÖD?
Wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, die das Kürzen regelt, dürfte sich der TV wohl nicht darüber hinwegsetzen. Wenn du in einem anderen TV etwas gelesen hast, ist es für den TV deiner Frau egal und du müsstest dir dort die Regelung anschauen.
KeuleMS:
Ja Gesetz war es augenscheinlich nicht. War immer nur auf Seiten wie Arbeitsrecht usw., also kein tatsächliches Gesetz.
Im Tarifvertrag steht es so:
"Dieser Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen ein Entgeltanspruch besteht. Für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht volle Monate tätig war, kann die tarifliche Sonderzuwendung um 1/12 gekürzt werden."
Tariflich ist es also eine Kann-Bestimmung und der Arbeitgeber macht es dann wohl so.
Der Ausdruck "nicht volle Monate tätig war" ist aber nicht glücklich ausgedrückt.
BAT:
Darf man fragen, um wieviel Euros wir hier reden?
KeuleMS:
Wir reden um circa 400,00 Euro.
BAT:
Okay, als doch schon recht viel. Im Rahmen des Ermessens sollte man Kinderkrankentage vielleicht nicht dazu zählen. Aber gut, das scheint mir im Rahmen des Tarifvertrages aber alles so in Ordnung zu sein.
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