Hallo,
ich bin paranoid Schizophren und hatte vor ca. einem Jahr eine Psychose bei der ich im Verfolgungswahn gegen Autos getretten habe. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet und ich wurde in die Psychatrie zwangseingewiesen.
Jetzt habe ich eine Stellenzusage im öffentlichen Dienst in der IT. Ich habe meine Schwerbehinderung angegeben. Meine Frage ist jetzt, ob das behördliche Fürungszeugnis angefodert werden wird, indem die eingestellten Ermittlungsverfahren wegen Unzurechnungsfähigkeit und die Zwangseinweisung drin stehen werden und ob diese einen Hinderungsgrund für die Einstellung darstellen werden. Ich bin offiziel nicht vorbestraft, da die Verfahren ja eingestellt wurden. Im einfachen Führungszeugnis würden diese Punkte wohl nicht aufgeführt, aber im behördlichen nach meiner Recherche schon. Meine Fragen sind also:
1. Wird das behördliche Führungszeugnis angefordert (IT öffentlicher Dienst)?
2. Stellen die eingestellten Verfahren wegen Unzurechnungsfähigkeit eine Hinderung für die Einstellung da, die ansonsten schon zugesagt ist?