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Mittlerer Dienst möglich bei Nichtbestehen gehobener Dienst?
Garfield73:
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 07.12.2023 11:16 ---Ich kann mir halt vorstellen, dass Beamte besonders ausgelesene Personen sein sollen, die sich Tag und Nacht wie ein würdevoller Staatsvertreter benehmen.
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Sollen vielleicht, Knallköpfe gibt es da genauso wie in allen anderen Bereichen.
Stern890:
--- Zitat von: Julianx1 am 06.12.2023 09:28 ---Was deine Depressionen betrifft, so glaube ich, es könnte generell ein Problem geben mit deiner Verbeamtung. Wenn größere Ausfallzeiten zu erwarten sind und es sein könnte dass du innerhalb der kommenden 5 Jahre aufgrund einer chronischen Erkrankung dienstunfähig wirst kann eine Verbeamtung in Zweifel gezogen werden. Im besten Fall bei einer PKV so gar ausgeklammert werden.
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Erstmal danke für die Antworten. Ich wollte hier noch einmal nachfragen, woran man genau festmacht, ob man in den nächsten Jahren eventuell dienstunfähig werden könnte. Werden da eventuelle Fehltage bei früheren Arbeitsverhältnissen gezählt oder zählt die reine Diagnose Depression bereits als Anhaltspunkt für eine Verweigerung der Verbeamtung?
Bei mir ist es so, dass ich in den letzten Jahren immer mal wieder eine Psychotherapie hatte (die letzte ist ungefähr 6 Monate her), und zusätzlich auch eine medikamentöse Therapie ausprobiert hatte (allerdings mittlerweile keine Medikamente mehr nehme). Aktuell befinde ich mich nicht in psychotherapeutischer Behandlung.
Da beim Amtsarzt ja die Krankengeschichte abgefragt wird, müsste ich dann auch meine Therapien angeben. Hintergrund ist der, dass ich infolge meines LPA-Tests bereits einige Einstellungszusagen für eine Ausbildung im mittleren Dienst erhalten habe und ich mich entscheiden muss, falls es mit meinem Studium nichts wird (ich also dann am Ende nicht leer dastehe).
Wäre für mich wegen meiner Krankengeschichte dann nur eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter möglich oder eventuell auch eine Beamtenlaufbahn?
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