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[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Glockner:
--- Zitat von: Organisator am 07.12.2023 13:33 ---Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
--- End quote ---
Eine Information für alle Beteiligten, nicht nur eine Negativmitteilung zur Rechtewahrung.
Organisator:
--- Zitat von: Glockner am 07.12.2023 23:33 ---
--- Zitat von: Organisator am 07.12.2023 13:33 ---Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
--- End quote ---
Eine Information für alle Beteiligten, nicht nur eine Negativmitteilung zur Rechtewahrung.
--- End quote ---
Das ist schon klar.
--> Was würdest du dir von dieser Information versprechen? Und warum sollte sich der Dienstherr die zusätzliche Mühe machen?
Glockner:
--- Zitat von: Organisator am 08.12.2023 07:58 ---
--- Zitat von: Glockner am 07.12.2023 23:33 ---
--- Zitat von: Organisator am 07.12.2023 13:33 ---Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
--- End quote ---
Eine Information für alle Beteiligten, nicht nur eine Negativmitteilung zur Rechtewahrung.
--- End quote ---
Das ist schon klar.
--> Was würdest du dir von dieser Information versprechen? Und warum sollte sich der Dienstherr die zusätzliche Mühe machen?
--- End quote ---
Eine Information, mehr nicht. Das es darauf keinen Anspruch gibt, genauso wie auf die tatsächliche Beförderung ist mir auch klar. Aber ist es nicht auch Ausdruck von einer Art der Wertschätzung und Transparenz, wenn derjenige darüber informiert wird, dass eine Beförderung anstehen könnte?
Und wenn es in unserer recht kleinen Behörde z.B. 33 A12 gibt und in diese Gruppe zwei A13 vergeben werden sollen, ist es dann soviel mehr Aufwand neben 31 (Negativ-) Mitteilungen per ZU auch noch die beiden, welche die Beförderung erhalten sollen zusätzlich noch zu benachrichtigen?
Organisator:
--- Zitat von: Glockner am 08.12.2023 10:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.12.2023 07:58 ---
--- Zitat von: Glockner am 07.12.2023 23:33 ---
--- Zitat von: Organisator am 07.12.2023 13:33 ---Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
--- End quote ---
Eine Information für alle Beteiligten, nicht nur eine Negativmitteilung zur Rechtewahrung.
--- End quote ---
Das ist schon klar.
--> Was würdest du dir von dieser Information versprechen? Und warum sollte sich der Dienstherr die zusätzliche Mühe machen?
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Eine Information, mehr nicht. Das es darauf keinen Anspruch gibt, genauso wie auf die tatsächliche Beförderung ist mir auch klar. Aber ist es nicht auch Ausdruck von einer Art der Wertschätzung und Transparenz, wenn derjenige darüber informiert wird, dass eine Beförderung anstehen könnte?
Und wenn es in unserer recht kleinen Behörde z.B. 33 A12 gibt und in diese Gruppe zwei A13 vergeben werden sollen, ist es dann soviel mehr Aufwand neben 31 (Negativ-) Mitteilungen per ZU auch noch die beiden, welche die Beförderung erhalten sollen zusätzlich noch zu benachrichtigen?
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Ah, Transparenz. Verstehe. Danke für die Klarstellung. Zumal man solche Infos auch per E-Mail verteilen kann, was den Aufwand weiter reduzieren würde.
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