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Inflationsausgleichsprämie

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Matthias:
Hallo,
meine Frau ist hatte bis zum 26.09. dieses Jahres Elternzeit und arbeitet nun seit dem 27.09. Vollzeit wieder auf ihrer alten Stelle.

Zunächst wurde ihr die volle Inflationsprämie i.H.v. 220 Euro gezahlt. Mit Abrechnung vom Dezember werden allerdings knapp 190 Euro wieder abgezogen. Der AG meint, dass dies so rechtens sei, da die volle Prämie nur zuseht, wenn man den ganzen Monat beschäftigt ist. Ich, ebenfalls im ÖD und ebenfalls bis zum 27. in Elternzeit bekomme bei meinem AG die volle Prämie.

Habt ihr hier vielleicht eine Ahnung was hier rechtens ist?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

McOldie:

es reicht aus, wenn an mindestens 1 Tag im Monat ein Entgeltanspruch besteht. Eine anteilige Kürzung findet nur im Falle einer Teilzeitbeschäftigung statt. Wenn nicht für alle Kalendertage im Monat ein Entsgeltanspruch besteht, findet keine Kürzung statt. Die Auffassung deines Arbeitgebers ist also falsch. Deine Frau sollte sich also wehren.

FlokiFloki:
Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Feb-
ruar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis be-
steht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat
(§ 3 Absatz 1).

Harry7:
Hallo zusammen,

ich gehe jetzt in den Mutterschutz.
Meine Frage ist, bekomme ich weiterhin die 220€ inflatuonsausgleichsprämie? Und wie sieht es mit der Leistungsprämie aus?

Vielen Dank!

Umlauf:
Während der Mutterschutzzeit: es wird für diese Wochen weiter gezahlt.

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