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Interne Bewerbung / Bestenauslese
CitizenX:
--- Zitat von: clarion am 08.12.2023 07:12 ---Wenn Du Zweifel hast, dass es mit rechten Dingen zugegangen ist, beantrage Akteneinsicht in das Bewerbungsverfahren.
Es ist aber durchaus so, dass ein guter Sachbearbeiter nicht zwingend ein guter Teamleiter ist.
--- End quote ---
Ja, gegen diese Argumentation kommt man natürlich nicht an und so braucht man auch keine Akteneinsicht.
Um zu meiner Vermutung bez. dessen, dass der "Gewinner" bereits vor dem eigentlichen Bewerbungsprozedere feststand, zurück zu kommen: es gibt, wie gesagt, ein paar Hinweise darauf. Einer der beiden RL äußerte sich ggü. einem SB aus unserem Referat noch vor Beginn der Bewerbungsgespräche, wie begeistert er von D wäre und dass er ihm ausdrücklich dazu geraten hätte, sich zu bewerben. A und B hatten so gut wie gar kein Feedback zu ihrer Bewerbung von diesem RL erhalten. Von Gerüchten bez. der Weitergabe von Fragen an D, die im Gespräch gestellt werden sollen, halte ich zwar nicht so viel, weil es eben Gerüchte sind. Aber unmöglich ist nichts, ich habe hier schon ganz andere Sachen erlebt...
Organisator:
--- Zitat von: CitizenX am 08.12.2023 08:49 ---
--- Zitat von: clarion am 08.12.2023 07:12 ---Wenn Du Zweifel hast, dass es mit rechten Dingen zugegangen ist, beantrage Akteneinsicht in das Bewerbungsverfahren.
Es ist aber durchaus so, dass ein guter Sachbearbeiter nicht zwingend ein guter Teamleiter ist.
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Ja, gegen diese Argumentation kommt man natürlich nicht an und so braucht man auch keine Akteneinsicht.
Um zu meiner Vermutung bez. dessen, dass der "Gewinner" bereits vor dem eigentlichen Bewerbungsprozedere feststand, zurück zu kommen: es gibt, wie gesagt, ein paar Hinweise darauf. Einer der beiden RL äußerte sich ggü. einem SB aus unserem Referat noch vor Beginn der Bewerbungsgespräche, wie begeistert er von D wäre und dass er ihm ausdrücklich dazu geraten hätte, sich zu bewerben. A und B hatten so gut wie gar kein Feedback zu ihrer Bewerbung von diesem RL erhalten. Von Gerüchten bez. der Weitergabe von Fragen an D, die im Gespräch gestellt werden sollen, halte ich zwar nicht so viel, weil es eben Gerüchte sind. Aber unmöglich ist nichts, ich habe hier schon ganz andere Sachen erlebt...
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Das ist doch durchaus üblich und zweckmäßig, wenn eine Führungskraft aus ihrer Sicht geeignete Personen anspricht und zu einer Bewerbung motiviert. Wenn diese Person dann auch noch im Auswahlverfahren gewinnt, war die Einschätzung der Führungskraft wohl nicht verkehrt.
CitizenX:
Ok. Danke für die bisherigen Antworten! Ich gebe mich dann mal mit dem Gedanken zufrieden, dass hier der Bessere gewonnen hat.
MoinMoin:
--- Zitat von: CitizenX am 08.12.2023 08:49 ---
--- Zitat von: clarion am 08.12.2023 07:12 ---Wenn Du Zweifel hast, dass es mit rechten Dingen zugegangen ist, beantrage Akteneinsicht in das Bewerbungsverfahren.
Es ist aber durchaus so, dass ein guter Sachbearbeiter nicht zwingend ein guter Teamleiter ist.
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Ja, gegen diese Argumentation kommt man natürlich nicht an und so braucht man auch keine Akteneinsicht.
Um zu meiner Vermutung bez. dessen, dass der "Gewinner" bereits vor dem eigentlichen Bewerbungsprozedere feststand, zurück zu kommen: es gibt, wie gesagt, ein paar Hinweise darauf. Einer der beiden RL äußerte sich ggü. einem SB aus unserem Referat noch vor Beginn der Bewerbungsgespräche, wie begeistert er von D wäre und dass er ihm ausdrücklich dazu geraten hätte, sich zu bewerben. A und B hatten so gut wie gar kein Feedback zu ihrer Bewerbung von diesem RL erhalten. Von Gerüchten bez. der Weitergabe von Fragen an D, die im Gespräch gestellt werden sollen, halte ich zwar nicht so viel, weil es eben Gerüchte sind. Aber unmöglich ist nichts, ich habe hier schon ganz andere Sachen erlebt...
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Da das ganze sowieso eine interne Geschichte war, hätte der AG (also tarifrechtlich und arbeitsrechtlich) auch einfach die neuen Aufgaben an D übertragen können, ohne Auswahlverfahren und ohne dass A,B,C befragt werden.
Insofern gibt es da auch kein Recht auf Akteneinsicht, in meinen Augen, oder?
CitizenX:
Bei uns werden alle frei gewordenen Stellen ausgeschrieben. Ob das tarifrechtlich und arbeitsrechtlich erforderlich ist, kann ich nicht beurteilen.
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