Autor Thema: Interne Bewerbung / Bestenauslese  (Read 3538 times)

VFA West

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Antw:Interne Bewerbung / Bestenauslese
« Antwort #15 am: 09.12.2023 02:51 »
Kann man dir eine private Nachricht schreiben? Weiß gerade nicht, wie das geht.  :-[

MoinMoin

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Antw:Interne Bewerbung / Bestenauslese
« Antwort #16 am: 09.12.2023 04:41 »
Bei uns werden alle frei gewordenen Stellen ausgeschrieben. Ob das tarifrechtlich und arbeitsrechtlich erforderlich ist, kann ich nicht beurteilen.
Bei uns auch, es ist aber nur eine Absprache im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und PR.

MoinMoin

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Antw:Interne Bewerbung / Bestenauslese
« Antwort #17 am: 09.12.2023 04:52 »
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War früher einfacher

VFA West

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Antw:Interne Bewerbung / Bestenauslese
« Antwort #18 am: 09.12.2023 11:39 »
Kann man dir eine private Nachricht schreiben? Weiß gerade nicht, wie das geht.  :-[
Oben in der Leiste uf Meine Mitteilungen klicken, senden drücken und namen eingeben wohin es gehen soll.
War früher einfacher
Danke  :)

Sjuda

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Antw:Interne Bewerbung / Bestenauslese
« Antwort #19 am: 11.12.2023 14:38 »

(...)

 Eine Info vorab: intern gibt es eine Durchlässigkeits-Regelung, die es einem ermöglicht, auch ohne Studium bspw. von 8/9a auf 9b/9c aufzusteigen. Voraussetzungen dafür sind: abgeschlossene Berufsausbildung (kaufm. oder verwaltungsbezogen) und mindestens 6 Jahre Berufserfahrung (bezogen auf den angestrebten Umsetzungszeitpunkt) in der Sachbearbeitung im mittleren Dienst (EG 5 bis EG 9a) in unserer Organisation mit vergleichbaren Aufgabenbereichen. Eine Verkürzung der organisations-spezifischen Berufserfahrung auf mindestens 4 Jahre ist möglich, wenn vergleichbare Berufserfahrung in einem Umfang von mindestens 2 Jahren extern erworben wurde.

Nun zu den Bewerbern:

A: EG 8, >20 Jahre Orga-zugehörigkeit, verw.bez. Ausbildung, seit 9 Jahren als SB im Referat tätig, in dem die Stelle ausgeschrieben wurde, ca. 70 % Überschneidung der Tätigkeit mit der ausgeschriebenen Stelle.
B: EG 8, 10 Jahre dabei, kaufm. Ausbildung, sonst die selben Voraussetzungen, wie bei A.
C: EG 8, >15 Jahre dabei, kaufm. Ausbildung, in der Kundenbetreuung tätig, nur geringe Überschneidung der Tätigkeiten mit der ausgeschriebenen Stelle.
D: EG 9a, 4 Jahre dabei, kaufm. Ausbildung, Tätigkeit als Direktoriums-Assistenz, so gut wie keine Überschneidung mit der ausgeschriebenen Stelle.

Die Stelle wurde an Bewerber D vergeben.

(...)

Die Frage der Bestenauslese wurde bereits ausführlich behandelt.

Ein Ansatz, der bisher noch nicht verfolgt wurde, könnte die Zulassung des D zur Teilnahme am Bewerberverfahren sein.

Welchen Charakter hat die "Durchlässigkeits-Regelung"? Handelt es sich im eine Dienstvereinbarung?

Liegen die Voraussetungen für eine Verkürzung der Berufserfahrung bei Bewerber D vor? Wurde das aktenkundig geprüft und dokumentiert? Auf Grundlage der knappen Schilderung kommen zumindest leise Zweifel auf.
Womöglich hätte dieser Bewerber gar nicht berücksichtigt werden dürfen. Hat der AG hier gegen interne Regelungen verstoßen (Dienstvereinbarung)? Ob sich daraus ggf. Ansprüche ableiten lassen, ist eine andere Frage. Zumindest könnte man den AG, ggf. unter Einbeziehung des PR, auffordern, das Verfahren einzuhalten.

Garfield

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Antw:Interne Bewerbung / Bestenauslese
« Antwort #20 am: 15.12.2023 09:15 »
Das D) einfach im Vorstellungsgespräch überzeugt hat, ist keine Option?

Das ist auch die offizielle Begründung der RL. Die Frage ist nur: zählt ausschließlich das Ergebnis des Gesprächs, oder sind auch Erfahrung, Kenntnisse und Leistung relevant? In einem Bewerbungsverfahren mit ausschließlich externen Kandidaten wäre ja eine Bewertung, bei der das Gespräch höher gewichtet wird, nachvollziehbar. In unserem Fall kennen beide RL Bewerber A und B seit langen Jahren, da sie ja im selben Referat arbeiten. Weder A noch B haben jemals negatives Feedback von der RL erhalten. Kandidat B wurde zumindest von einem der RL mitgeteilt, dass er gute Chancen auf die Stelle hätte.

Ich glaube dein Hauptproblem ist, dass du glaubst die Bestenauslese sei irgendwo festgeschrieben.
Eigentlich ergibt sich diese "nur" aus dem Grundgesetz, nämlich dass jeder gleichberechtigt Zugang zum öffentlichen Dienst haben muss.

Hier wurde eine Stelle an interne Bewerber vergeben. Es ist der Leitung völlig freigestellt, wen sie dorthin befördert. Aus meiner Sicht hat sie mit der internen Ausschreibung schon mehr gemacht als sie musste. Wenn sie D direkt hätten haben wollen, hätten sie ihn auch ohne Bewerbungsverfahren auf diese Stelle versetzen können.

JC83

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Antw:Interne Bewerbung / Bestenauslese
« Antwort #21 am: 18.12.2023 14:37 »

Es ist aber durchaus so, dass ein guter Sachbearbeiter nicht zwingend ein guter Teamleiter ist.

Und das ist sogar recht häufig der Fall.

CitizenX

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Antw:Interne Bewerbung / Bestenauslese
« Antwort #22 am: 03.01.2024 16:43 »
Und das ist sogar recht häufig der Fall.

Das mag sein und ich kann das teilweise auch aus eigener Erfahrung bestätigen. Jedoch ist die TL-Tätigkeit im besagten Referat eigentlich eine etwas anspruchsvollere SB-Tätigkeit, die gar keine Personalverantwortung vorsieht. Es geht rein um die Bearbeitung der selben Thematik, nur gibt man die Daten nicht ein (SB-Tätigkeit), sondern prüft die vom SB eingegeben Daten auf ihre Richtigkeit, um die Tätigkeit mal simpel zu erklären.

Wie auch immer: danke noch einmal an alle, die geantwortet haben. Die Sache ist erledigt, die Stelle ist besetzt und der Fall somit abgeschlossen  ;)