(...)
Eine Info vorab: intern gibt es eine Durchlässigkeits-Regelung, die es einem ermöglicht, auch ohne Studium bspw. von 8/9a auf 9b/9c aufzusteigen. Voraussetzungen dafür sind: abgeschlossene Berufsausbildung (kaufm. oder verwaltungsbezogen) und mindestens 6 Jahre Berufserfahrung (bezogen auf den angestrebten Umsetzungszeitpunkt) in der Sachbearbeitung im mittleren Dienst (EG 5 bis EG 9a) in unserer Organisation mit vergleichbaren Aufgabenbereichen. Eine Verkürzung der organisations-spezifischen Berufserfahrung auf mindestens 4 Jahre ist möglich, wenn vergleichbare Berufserfahrung in einem Umfang von mindestens 2 Jahren extern erworben wurde.
Nun zu den Bewerbern:
A: EG 8, >20 Jahre Orga-zugehörigkeit, verw.bez. Ausbildung, seit 9 Jahren als SB im Referat tätig, in dem die Stelle ausgeschrieben wurde, ca. 70 % Überschneidung der Tätigkeit mit der ausgeschriebenen Stelle.
B: EG 8, 10 Jahre dabei, kaufm. Ausbildung, sonst die selben Voraussetzungen, wie bei A.
C: EG 8, >15 Jahre dabei, kaufm. Ausbildung, in der Kundenbetreuung tätig, nur geringe Überschneidung der Tätigkeiten mit der ausgeschriebenen Stelle.
D: EG 9a, 4 Jahre dabei, kaufm. Ausbildung, Tätigkeit als Direktoriums-Assistenz, so gut wie keine Überschneidung mit der ausgeschriebenen Stelle.
Die Stelle wurde an Bewerber D vergeben.
(...)
Die Frage der Bestenauslese wurde bereits ausführlich behandelt.
Ein Ansatz, der bisher noch nicht verfolgt wurde, könnte die Zulassung des D zur Teilnahme am Bewerberverfahren sein.
Welchen Charakter hat die "Durchlässigkeits-Regelung"? Handelt es sich im eine Dienstvereinbarung?
Liegen die Voraussetungen für eine Verkürzung der Berufserfahrung bei Bewerber D vor? Wurde das aktenkundig geprüft und dokumentiert? Auf Grundlage der knappen Schilderung kommen zumindest leise Zweifel auf.
Womöglich hätte dieser Bewerber gar nicht berücksichtigt werden dürfen. Hat der AG hier gegen interne Regelungen verstoßen (Dienstvereinbarung)? Ob sich daraus ggf. Ansprüche ableiten lassen, ist eine andere Frage. Zumindest könnte man den AG, ggf. unter Einbeziehung des PR, auffordern, das Verfahren einzuhalten.