Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Nebentätigkeit
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Caesar42:
Moin, Moin,
gibt es im Nds. Beamtenrecht eine Regelung, wonach man sich für eine Nebentätigkeit (bspw. an einem Studieninstitut) freistellen lassen kann?
In der Nds. NtVO habe ich einen solchen Passus leider nicht gefunden.
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