Hallo,
mir ist wohl beim Umzug mal ein qualifiziertes Arbeitszeugnis abhanden gekommen, was ich aber erst jetzt gemerkt habe.
Nun wollte ich von dem AG ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern. Bevor ich aber evtl. eine Absage bekomme, stellen sich für mich folgende Fragen:
1. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf ein zusätzliches einfaches Arbeitszeugnis, nachdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bereits ausgestellt wurde, wenn dieses aber nun abhanden gekommen ist und das entsprechende AV bereits über vier Jahre beendet ist?
2. Wie verhält es sich diesbzgl. mit § 37 TVH und § 195 BGB? Danach hätte ich für sechs bzw. max. drei Jahre Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Richtig? Könnte sich also der AG mit diesen Rechtsgrundlagen gegen die Ausstellung eines nachträglichen einfachen Arbeitszeugnisses "wehren"? Vllt sogar iVm der Erhebung der Einrede der Verjährung?
Danke Euch.
LG