Autor Thema: Einstellung in Stufe 4?  (Read 4790 times)

Nerostar

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Einstellung in Stufe 4?
« am: 17.11.2023 16:56 »
Hallo,

ich werde demnächst für das Land Hessen in einem Ministerium tätig sein, ich habe den Stellenzuschlag bereits erhalten, allerdings noch keinen Vertrag unterschrieben.
Ich kann 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen, welche nach meiner Kenntnis zu einer Einstellung in Stufe 3 führen würde.

Nun kann ich aber auch 6 Jahre Erfahrung in einem für die zukünftige Tätigkeit förderlichen Bereich nachweisen.
Mir ist bewusst, dass der AG bestimmt, was er als förderlich ansieht oder nicht.

Ich möchte nur gern wissen, ob der AG rein tarifrechtlich die Möglichkeit hat, meine Berufserfahrung als förderliche Zeit anzuerkennen und mich somit in Stufe 4 einzugruppieren? Oder gibt es so etwas wie eine Stufenvorweggewährung, welche man verhandeln kann?

Sollte es diese Möglichkeiten rein tarifrechtlich gar nicht geben, so würde ich davon absehen, zu "verhandeln" bzw. obiges anzufragen.

FearOfTheDuck

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Antw:Einstellung in Stufe 4?
« Antwort #1 am: 17.11.2023 17:58 »
Stufe 4 und höher sind möglich, verhandeln darüber ist zwingend notwendig, und zwar vor Vertragsabschluss.

Siehe § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-H und  Abs. 2(a), evtl. Abs. 5.

Stufenvorweggewährung gibt es nicht, bei Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TV-H müsste zunächst eine Leistung vorliegen.


Nerostar

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Antw:Einstellung in Stufe 4?
« Antwort #2 am: 17.11.2023 21:07 »
Vielen Dank!  ;)

modesty

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Antw:Einstellung in Stufe 4?
« Antwort #3 am: 17.11.2023 22:55 »
Vielen Dank!  ;)

Besorg dir ein CDU-Parteibuch, dann ergibt sich der Rest von alleine :)

VFA West

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Antw:Einstellung in Stufe 4?
« Antwort #4 am: 15.12.2023 03:33 »
Vielen Dank!  ;)

Besorg dir ein CDU-Parteibuch, dann ergibt sich der Rest von alleine :)
;D