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Arbeitszeit und Ausbildung
Hans007:
Hallo,
Ich mache eine nebendienstliche Ausbildung. Mein Arbeitsvertrag nach TVöD ist befristet und die Übernahme nach 2 Jahren angestrebt und mit dem Abschluss der Ausbildung als Verwaltungswirt gebunden.
Aktuell Arbeite ich 39 Stunden in der Woche, einen Tag davon auf Lehrgang (davon 7,5 Stunden vergütet, 5,5 Stunden tatsächlich) so wie jeden zweiten Samstag. Der Lerninhalt und die Menge ist leider so gestaltet das ohne Eigeninitiative der Stoff nicht zu schaffen ist. Verstößt das nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz oder Berufsausbildungsgesetz? Ich habe diesbezüglich leider nichts gefunden.
Die Samstage gelten leider als Freizeit was noch OK wäre aber mit den Hausarbeiten und lernen komme ich locker auf eine 50 Stunden Woche ohne die Samstage.
MoinMoin:
Also du bist was "Arbeitszeit" angeht 2 Stunden aktuell drüber über Arbeitsschutzgesetz
(sofern man deine privates Weiterbilden als Arbeitszeit anzusehen ist)
dauerhaft ist 48 h ist max. Es darf aber auch man 60 h sein wenn es im Halbjahr ausgeglichen wird.
Na das ist könnte illegal sein, sofern du nachweisen kannst, dass einerseits, es in der Tat Arbeitszeit ist, die vom AG angeordnet ist und es nicht daran liegt, dass man "langsam" im lernen bist.
(bitte nicht persönlich nehmen)
Wenn man aber davon ausgeht, dass die 2 h mehr nur daran liegt, dass du besser sein willst als ausreichend und man ohne die 2 h auch ein ausreichend schafft, dann sehe ich schwarz...
Schokokeks:
Wenn ich so was schon lese...
Du investierst also Zeit in Deine berufliche Zukunft durch eine nebendienstliche Ausbildung zum Verwaltungswirt, die Dir wahrscheinlich Dein AG auch noch bezahlt und beschwerst Dich jetzt darüber???
Willkommen im wirklichen Leben...
Opa:
--- Zitat von: MoinMoin am 07.12.2023 23:09 ---Also du bist was "Arbeitszeit" angeht 2 Stunden aktuell drüber über Arbeitsschutzgesetz
(sofern man deine privates Weiterbilden als Arbeitszeit anzusehen ist)
dauerhaft ist 48 h ist max. Es darf aber auch man 60 h sein wenn es im Halbjahr ausgeglichen wird.
Na das ist könnte illegal sein, sofern du nachweisen kannst, dass einerseits, es in der Tat Arbeitszeit ist, die vom AG angeordnet ist und es nicht daran liegt, dass man "langsam" im lernen bist.
(bitte nicht persönlich nehmen)
Wenn man aber davon ausgeht, dass die 2 h mehr nur daran liegt, dass du besser sein willst als ausreichend und man ohne die 2 h auch ein ausreichend schafft, dann sehe ich schwarz...
--- End quote ---
Wie kommst du denn auf die Wochenstundenzahl bei dem Sachverhalt?
Er schreibt doch, dass er Mo-Fr 37 Stunden arbeitet (39 werden gutgeschrieben, obwohl er an dem Lehrgangstag nur 5,5 statt 7,5 arbeitet) plus jeden zweiten Samstag ohne Angabe der Stunden. Da komme ich irgendwie nicht auf 48. Und die von ihm selbst angeführten 50 Stunden- naja…
Abgesehen davon, dass Schokokeks die eigentlich zutreffende Antwort gab.
MoinMoin:
Er schreibt von einer 50h Woche
--- Zitat von: Hans007 am 07.12.2023 22:48 ---Die Samstage gelten leider als Freizeit was noch OK wäre aber mit den Hausarbeiten und lernen komme ich locker auf eine 50 Stunden Woche ohne die Samstage.
--- End quote ---
Das wäre halt, selbst wenn es echte Arbeitszeit wäre nur 2 h über Max.
Und wenn man bedenkt, dass es da noch Urlaub, Ferien o.ä. gibt, ist es halt einfach nur albernes Jammern.
Aber wenn man das Jammerdenken durchzieht, dann muss der AG ihn Abmahnen, weil er die Stunden überschreitet, ohne das es angeordnet ist.
Er muss hlt sein kram in 48 lernen🤦♀️🥳
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