Autor Thema: Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a  (Read 2147 times)

MoinMoin

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Ach so eine Verkettung und Anhäufung von Eingruppierungsbetrug.

Na dann.....hoffen wir mal das Beste für dich, nachdem du seit (über?) 8 Jahren auf das dir zustehende Entgelt verzichten musstest.

Und schade das diese Rasselbande nicht vor Gericht gezogen wird.

Johann

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Es gibt auch Kontrollorgane innerhalb der Länder, die sich bestimmt dafür interessieren würden, wenn irgendwo vorsätzlich Steuergeld verschwendet wird.

Bei uns war es beispielsweise noch vor etwa einer Dekade normal, dass die Dienststelle für interne Besprechungen Kaffeepulver beschaffen konnte, dessen Erzeugnis dann gemeinschaftlich verköstigt wurde. Oder dass im Rahmen von Weihnachtsfeiern auch mal auf Kosten der Dienststelle Gebäck beschafft wurde. Dann gabs vom Landesrechnungshof eine Rüge und seither wissen wir, dass die Bewirtung von Mitarbeitern Steuerverschwendung ist. Eine Ausnahme ist es, wenn insbesondere Führungspersönlichkeiten anderer als der eigenen Behörde und ganz besonders dann, wenn diese einem anderen Ressort entspringen, zu Besuch kommen. Dann bleibt es nicht mal nur bei Kaffee, sondern es kann im Grunde jegliche Mahlzeit beschafft werden. Das ist dann notwendig aus repräsentativen Gründen.