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Stufenaufstieg nach E8/5 und gleichzeitige Höhergruppierung nach E9a

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ISN:
Einen Gesetzestext genau zu dieser Situation gibt es nicht, da es sich um tarifvertragliche Regelungen handelt. Die Regelungen des BGB spielen aber insoweit eine Rolle, wie dort Fristen geregelt sind. Wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des 31.12. erfüllt ist, findet der Stufenaufstieg am 01.01. um 0.00 Uhr statt. Die Höhergruppierung ab dem 01.01. ist dagegen ein Ereignis, das erst danach, also im Laufe des Tages, wirksam wird.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-373-hoehergruppierung-beginn-der-zahlung_idesk_PI13994_HI3591991.html

Albeles:
Einfach im Januar auf die Abrechnung gucken und bei falscher Ausführung beim LBV melden und den Fehler korrigieren lassen. Wobei ich denke das es seinen normalen Gang geht  ;)
Manchmal macht man sich zu viele Gedanken.

ISN:
Oder manchmal auch zu wenige. Die beschriebene Reihenfolge funktioniert nur, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des Tages vor Wirksamwerden der Höhergruppierung erfüllt ist.

TVLer123:
Da gabs bei uns im Amt leider schon zu viele negative Vorfälle, als daß ich mir da keine Gedanken machen würde.  :(

TVLer123:

--- Zitat von: ISN am 08.12.2023 11:46 ---Oder manchmal auch zu wenige. Die beschriebene Reihenfolge funktioniert nur, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des Tages vor Wirksamwerden der Höhergruppierung erfüllt ist.

--- End quote ---
Ist dies dann in meinem Fall erfüllt? 31.12. 24 Uhr?

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