Hallo,
ich wurde vor meinem Mutterschutz und der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot geschickt. Mein Urlaubsanspruch wurde damit eingefroren. Damals habe ich Vollzeit gearbeitet. Meine Elternzeit endet zum Dezember und ich werde dann anfangen in Teilzeit zu arbeiten. Nun meine Frage. Bleibt mein Urlaubsanspruch, auch wenn ich in Teilzeit arbeite, so bestehen, also muss er nach dervorherigen Vollzeitarbeit vergütet werden? Und bis wann muss ich den Urlaub genommen haben? Er ist aus den Jahr 2022 . Eigentlich müssen wir unseren Vorjahresurlaub bis Ende September genommen haben. Das ist aber bei mir nun nicht möglich, da ich ja erst im Dezember wieder anfange zu arbeiten. Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.