Ja,
die neuen Stufenlaufzeiten sind bei uns im System noch nicht hinterlegt, dies wird erst im November geschehen, daher bleibt die Stufenlaufzeit bis dahin unangetastet.
Danke für die Antwort. Kann man dann davon ausgehen, dass mit dem Gehalt Ende Oktober auch die Bezüge der nächsten Stufe gezahlt werden? Ich verstehe nicht ganz, wieso das erst im November geschehen soll.
Weil im Verwaltungsreccht bis November eben die "alte" aber noch aktuelle Regelung gilt. In BaWü z.b. ist die neue Berchnungsgrundlage bereits angelegt und wird am 05.10. automatisch auf die Server gespielt.
Diese wird dann händisch überprüft und führt für Oktober zu einer "neuen" Stufenzordnung bei den Betroffenen.
Bedeutet:
Findet die Stufenzuordnung automatisch statt ohne Eingriff einer Person (in den wenigsten Fällen befürchte ich) gibt es die Neuzuordnung im Oktober und am 30.10. wird die "neue" Stufe gezahlt.
Wird die Stufenzuordnung "händisch" durchgeführt findet sie zum 30.10. statt wenn die Überweisungsträger bereits übermittelt sind.
Mit Ende November werden in diesem Fall dann beide Bezüge unter (UA) verrechnet und der Differenzbetrag mit überwiesen.