Autor Thema: Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen  (Read 2063 times)

Eukalyptus

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1.) Zunächst, erneut zum Kern der Sache. Für einen Dienstposten A13-A15! will ich, will man keinen Berufstätigen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes der nebenbei mal einen Master gemacht hat (und jetzt denkt, damit steht ihm der ganze hD offen). Das mag bei einer Stelle A13-14 noch angehen je nach Zuschnitt, denn das ist ja auch das typische Einstiegsamt für Masterabsolventen. Hier handelt es sich aber um eine A15 Stelle!

2.) Ist die jetzige Ausschreibung durch die Erwähnung dass sich auch Personen außerhalb des öD bewerben können, vielleicht nicht gerade ein Muster an Präzision. Dieser lakonische Satz ist aber so anforderungsleer (da könnte sich auch ein Straßenkehrer bewerben) dass für mich klar ist, dass die anderen Anforderungen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte = E13+) auch für ihn äquivalent gelten. Falls der externe Bewerber bisher nicht nach TVöD o.ä. bezahlt wurde sondern nach IG Metalltarif, wird man die geforderte  Entsprechung E13+ eben irgendwie anders bewerten müssen.

Fazit: Zu Recht keine Chance. Aber keine Sorge - es wird noch genügend andere Chancen geben.

clarion

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Sicherlich unglücklich  formuliert. Aber aus dem Kontext ist schon zu erkennen, dass man Leute mit Berufserfahrung im höheren Dienst sucht bzw. Leute aus der PW mit vergleichbarer Berufserfahrung.

Ich schließe mich da Organisator an.

MoinMoin

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1.) Zunächst, erneut zum Kern der Sache. Für einen Dienstposten A13-A15! will ich, will man keinen Berufstätigen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes der nebenbei mal einen Master gemacht hat (und jetzt denkt, damit steht ihm der ganze hD offen). Das mag bei einer Stelle A13-14 noch angehen je nach Zuschnitt, denn das ist ja auch das typische Einstiegsamt für Masterabsolventen. Hier handelt es sich aber um eine A15 Stelle!

2.) Ist die jetzige Ausschreibung durch die Erwähnung dass sich auch Personen außerhalb des öD bewerben können, vielleicht nicht gerade ein Muster an Präzision. Dieser lakonische Satz ist aber so anforderungsleer (da könnte sich auch ein Straßenkehrer bewerben) dass für mich klar ist, dass die anderen Anforderungen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte = E13+) auch für ihn äquivalent gelten. Falls der externe Bewerber bisher nicht nach TVöD o.ä. bezahlt wurde sondern nach IG Metalltarif, wird man die geforderte  Entsprechung E13+ eben irgendwie anders bewerten müssen.

Fazit: Zu Recht keine Chance. Aber keine Sorge - es wird noch genügend andere Chancen geben.
Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!

MoinMoin

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Sicherlich unglücklich  formuliert. Aber aus dem Kontext ist schon zu erkennen, dass man Leute mit Berufserfahrung im höheren Dienst sucht bzw. Leute aus der PW mit vergleichbarer Berufserfahrung.

Ich schließe mich da Organisator an.
Ja weing Chancen den Job zubekommen, aber nur wenn die Ablehungsbegründung stimmt.
Und nicht genommen weil egx, ist halt illegal.